01.02.2009, 14:27
Wissen sie überhaupt, auf was meine Handlung beruht? Ein Unternehmen ohne Besitzer wäre innerhalb von 48 Stunden zu pfänden, ohne, dass der Erbe auf das Unternehmen einen Anspruch hätte. Die SGzAvU ist nur eine staatliche Auffanggesellschaft. Sie ist da, um verwaiste oder beschädigte Unternehmen aufzufangen. Ich kann natürlich meine Verfügung annulieren, aber vorher werde ich ein Gericht klären lassen, ob meine Verfügung rechtens ist. Und das werde ich jetzt machen.