[Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
#6
Gern euer Ehren.

Handlung
räuspert sich kurz

Die Klage des Monsieur Voodoo dreht sich um Artikel 8 Abs. 4. Dort heißt es, ich zitiere:
"Experimente an Menschen sind untersagt."

Der Kläger vertritt die Ansicht, dass aufgrund dieses Absatzes im Seereich keinerlei Überprüfung der Wirkung von neuen Medikamenten auf Menschen stattfindet. Er behauptet, dass es deshalb zu schweren Komplikationen gekommen sei und er angeblich getäuscht wurde.

In meiner Rede zur Einführung der neuen Verfassung vom 01. Mai 2009, eine Mitschrift liegt Ihnen sicher vor, erklärte ich diesen Punkt exakter, da es Nachfragen gab. Dieser Absatz verbietet, wie es auch Innenkonsorzirat Dent in seiner Stellungnahme verlauten lies, Experimente an Menschen, ohne die Zustimmung der Probanden. Experimente mit Menschen, also mit Zustimmung der Testperson, sind weiterhin erlaubt.
Demnach werden natürlich Medikamententests durchgeführt, aber eben mit Zustimmung der Testpersonen.

Die vom Kläger erhobenen Vorwürfe sind deshalb haltlos, seine Klage ist abzuweisen.
~ Regentin des Seereiches ~
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RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich - von Jeanne Duchamp - 10.10.2011, 21:27

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