Gesetzes und Vertrags Archiv
#11
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Mindestverdienstgesetz

Der Mindestverdienst für fest Angestellte ist Verdienstgruppe V,
ehrenamtliche oder neben Angestellte haben einen Mindestverdienst von Verdienstgruppe I.

Seine Majestät,
José Pedro Marques

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Seine Exzellenz,
Rei José Pedro Marques
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RE: Gesetzes und Vertrags Archiv - von José Pedro Marques - 05.01.2009, 16:26

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