Gesetzes und Vertrags Archiv
#6
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Gesetz zur Reglung des Strafmasses

Für kleine Vergehen ist es vorgesehen eine Geldstrafe von etwa 100KG bis 1000KG zu erheben.Für mitleere Vergehen ist ein bis vier Stunden Galgen vorgesehen.Für Schwere Vergehen ist mind. 10 Stunden Galgen plus Abnahme aller Titel und Ämter vorgesehen,sowie Geldstrafen in höhe von mind. 10000 KG.
Bei Königsverat ist der Tod durch die eiserne Jungfrau vorgesehen.


Seine Majestät,
José Pedro Marques

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Seine Exzellenz,
Rei José Pedro Marques
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RE: Gesetzes und Vertrags Archiv - von José Pedro Marques - 04.01.2009, 23:22

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