19.12.2008, 16:31
.
Trotzdem würde ich, wenn sie nur Schadensersatz wollen, weil ihnen nicht geholden wurde, ein Zivilverfahren einleiten. Das wäre weitaus besser geeignet..

Dann habe ich dann falsch interpretiert.
Trotzdem würde ich, wenn sie nur Schadensersatz wollen, weil ihnen nicht geholden wurde, ein Zivilverfahren einleiten. Das wäre weitaus besser geeignet..
Oberster Strafrichter Devon