schwyzer Flüchtlingsstadt II
#21
Nur um die Fakten noch einmal zusammenzufassen:

Dies hier ist eine Einrichtung die zumindest im Augenblick unter Verwaltung des Militärs steht.

Die VT hat diese Einrichtung explizit zur werbefreien Zone erklärt.

Da diese Flüchtlinge wohl kaum eine vitale Kundengruppe für SI darstellen ist dies kein gravierender Eingriff in das freie Unternehmertum.

Selbst wenn es einer wäre hätte die Regentin laut Verfassung das Recht dazu.

Dass ich ihnen überhaupt einen Kompromiss anbiete unter dem sie ihre Propaganda in diese Siedlung bringen können ist ein Zeichen meines guten Willens.


Also:

Wie wäre es damit, sie dürfen bis zu 5 Stände in der Stadt verteilt errichten um die Flüchtlinge zu informieren die Informationen über SI und das Gouvernement wünschen, jeder Stand darf durch ein Werbeplakat von nicht mehr als 1,5m2 Fläche kenntlich gemacht werden weitere Plakate werden nicht aufgestellt und sie verzichten auf Lautsprecher, Megaphone, Geschrei und werden keine Flüchtlinge bezahlen schreiend und werbend durch die Straßen der Flüchtlingsstadt zu ziehen.
Leiterin des technischen Korps der Flotte
Rektorin der Jeanne Duchamp Universität
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RE: schwyzer Flüchtlingsstadt II - von Erica Simmons - 17.07.2010, 21:53

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