schwyzer Flüchtlingsstadt II
#13
Die Regentin hat diese Entscheidung getroffen um die hier einquartierten Flüchtlinge für deren Wohlergehen das Seereich derzeit die Verantwortung trägt vor exzessiver Belästigung zu schützen.

Gegen ein paar Plakate hätte niemand etwas gehabt aber ihr Unternehmen hat den Bogen überspannt und daher wurde diesem Unsinn jetzt komplett ein Riegel vorgeschoben.

Und mit welchem Recht ?

Ich würde sagen durch die geltende Verfassung Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 3 letzter Satz.

Die Demontage ihrer Ausrüstung ist bereits abgeschlossen, meine Leute hatten explizite Anweisung sie dabei nicht zu beschädigen. Alles was für sie zu tun bleibt ist ihren Krempel zu übernehmen und abzutransportieren. Falls sie gegen das Werbeverbot innerhalb der Flüchtlingsstadt und der Umgebung der selben Einwände haben wenden sie sich an die Regentin.
Leiterin des technischen Korps der Flotte
Rektorin der Jeanne Duchamp Universität
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RE: schwyzer Flüchtlingsstadt II - von Erica Simmons - 17.07.2010, 17:14

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