23.04.2010, 21:52
Nun, dafür ist es ein Entwurf. Ich bitte um Verzeihung das mir Ihre Verfassung nicht so geläufig ist. Mir geht es vor allem darum dass jemand, der in Aquatropolis bzw. in unserer Republik ein Verbrechen begeht - wie zum Beispiel Diebstahl von Staatsvermögen - nicht einfach mir nichts Dir nichts im anderen Land untertauchen kann. Gäbe es eine Möglichkeit der besseren Formulierung in diesem Punkt?
Wenn dies nicht der Fall ist, so könnten wir den Paragraphen ein streichen?
Gibt es noch weitere Punkte die missverständlich sind und oder der Überarbeitung bedürfen. Ich möchte vermeiden dass hier ein falscher Eindruck entsteht bezeihungsweise etwas als Anmaßend empfunden wird.
Wenn dies nicht der Fall ist, so könnten wir den Paragraphen ein streichen?
Gibt es noch weitere Punkte die missverständlich sind und oder der Überarbeitung bedürfen. Ich möchte vermeiden dass hier ein falscher Eindruck entsteht bezeihungsweise etwas als Anmaßend empfunden wird.
Diplomat der USSRAT