30.11.2009, 21:53
Der 37. Artikel des Grundgesetzes lautet folgendermaßen:
Eine Mehrheit wurde erreicht und somit ist es beschlossen.
Zitat:Art. 37 - Anklage
Der Senat und der Kongress können den Präsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Die Anklage benötigt die Zustimmung von einem Drittel der Mitglieder des Senates oder einem Drittel der Stimmen des Kongresses.
Eine Mehrheit wurde erreicht und somit ist es beschlossen.
Dr. iur. James Bont
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!