30.11.2009, 21:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2009, 21:08 von James Bont.)
Artikel 24 des Grundgesetzes. Hiermit werden die Sitzungen durch den Kanzler übernommen, bis ein Senatspräsident von der Mehrheit der Mitglieder des Senates gewählt wird, da a) der Senatspräsident verhindert ist und b) keine Geschäftsführer ernannt worden sind.
Tagesordnungspunkt 2. Beschluss über Anklage des Präsidenten.
Die Abgeordneten Grimpen und Bont haben den Antrag gestellt, den Präsidenten (Ceville) gemäß Artikel 37 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Ich bitte um das Handzeichen.
Tagesordnungspunkt 2. Beschluss über Anklage des Präsidenten.
Die Abgeordneten Grimpen und Bont haben den Antrag gestellt, den Präsidenten (Ceville) gemäß Artikel 37 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Ich bitte um das Handzeichen.
Dr. iur. James Bont
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!