18.11.2009, 11:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2009, 11:18 von James Bont.)
Meines Wissens nach möchten Sie sich nicht mehr an die Gesetze des Bundes halten. Daher existiert auch ein Artikel 59 des Grundgesetzes, welcher Ihnen Befugnisse gibt, sich als souveränen Staat im Staatenbund darzustellen.
Dr. iur. James Bont
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!