[Anklage] Beisser (§ 26 StG)
#16
Nein, mit einem Strafverfahren gegen den Kanzler kann dieser als Minister für Jutiz nicht mehr fungieren. Er ist nicht mehr tragbar und dem Volk vermittelbar. Desweiteren ist nirgends spezifiziert des dem kommisarischen vertreter die Möglichkeit einer Ernennung verwehrt ist. Dementsprechend werde ich darauf hinarbeiten ein Amtsenhebungsverfahren, zumindest temporär anzustrengen..
Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 24.10.2009, 22:56
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 24.10.2009, 23:02
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 24.10.2009, 23:06
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 24.10.2009, 23:42
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 28.10.2009, 20:36
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG) - von Ceville - 28.10.2009, 20:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste