24.10.2009, 18:53
Bundesstrafgericht
Sehr geehrte Anwaltliche Vertretung des Angeklagten,
wir können Ihnen leider in Ihrer Denkweise nicht folgen. Ceville hat außerdem schon volles Stimmrecht durch seine Ernennung zum Schöffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Håkan von und zu Teuer (Bundesstrafrichter)
Oberster Strafrichter Devon