07.10.2009, 12:14
Sehr geehrter Herr Scorpio,
auch, wenn das Unternehmen nicht mehr existiert, bleibt ein Anspruch bestehen. Von einer Klage werde ich jedoch absehen, wenn Sie mit die entsprechende Kontenbewegung vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Cäcilius Pavia.
auch, wenn das Unternehmen nicht mehr existiert, bleibt ein Anspruch bestehen. Von einer Klage werde ich jedoch absehen, wenn Sie mit die entsprechende Kontenbewegung vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Cäcilius Pavia.
Ehemaliger Wissenschaftler und Lobbyist