Wahlablauf
#15
Vielleicht verbieten wir Wahlbetrug noch durch eine Änderung des Strafgesetzes?

Zitat:Zweites Strafgesetzänderungsgesetz
[/HR]
§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Verstraflichung des Wahlbetruges.

§ 3 Änderung des Strafgesetzes

Dem Strafgesetz wird ein zweiunddreißigster Paragraph mit folgendem Wortlaut angehängt: „Wer es unternimmt, eine Wahl des Dreikönigslandes, durchgeführt durch ein Wahlamt, zu fälschen oder zu beeinflussen, der wird mit einer Geldstrafe zwischen fünfzig und zweitausend DM oder einer Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und fünf Jahren bestraft.“

Abstimmung ist eingeleitet, Stimmberechtigt sind Ceville, Graf von Düsterstein, Fritz Grimpen und Leonore von Klink. Um 18 Uhr endet die Abstimmung.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung

Zitat:[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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Wahlablauf - von Graf von Düsterstein - 05.10.2009, 15:54
RE: Wahlablauf - von Sir Fritz Grimpen - 05.10.2009, 15:57
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