27.09.2009, 21:49
Dann möchte ich mal notwendige Ämter darstellen: Senatspräsident, Kanzler und Präsident. Dann noch der Senat, der gewählt wird. Der Kongress wird dagegen nicht gewählt.
Dies ist geeignet, um die Wahlen zu minimalisieren.
Zitat:Grundgesetzänderungsgesetz vom 27. September 2009
[/HR]
§ 1 Abschaffung des Juristenrates
Der Juristenrat wird restlos abgeschafft.
§ 2 Abschaffung des Kongresspräsidenten
Der Kongresspräsident wird abgeschafft. Vertretungen des Kongresspräsidenten werden durch den Senatspräsidenten übernommen.
§ 3 Abschaffung der Verfassungsräte
Die Verfassungsräte werden restlos abgeschafft. Verfassungsänderungen können mit zwei Dritteln Mehrheit des Senates genehmigt werden.
§ 4 Gültigkeit dieser Änderung
Aufgrund der Abschaffung der Verfassungsräte durch dieses Gesetz kann dieses Gesetz durch den Senat für gültig erklärt werden.
Dies ist geeignet, um die Wahlen zu minimalisieren.
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.