27.09.2009, 21:43
Hiermit ergeht der Beschluß, daß das Grundgesetz ohne Ratifizierungsmehrheit nur den Charakter eines Zivilgesetzes trägt. Der Hochkanzler darf nicht über das Militär verfügen, ergo darf er auch keine Gesetze erlassen, welche bestimmen, wer dem Militär vorsteht. sonst könnte er ja auch per Gesetz den Präsidenten absetzen. Also ist das Grundgesetz wenn überhaupt, dann nur soweit gültig, wie es nicht in die Belange des Militärs eingreift. Deshalb sind alle Passagen des grundgesetzes, die das Militär oder dessen Führung, also den Präsidenten betreffen, ungültig.
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
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