Pressekonferenz als Volksansprache
#2
Es gilt das Grundgesetz, dieses regelt verfassungstechnische Angelegenheiten, ist jedoch keine Verfassung. Ich habe von meiner Gesetzgebungskompetenz als Reichskanzler damals Gebrauch gemacht und dieses Grundgesetz für gültig erklärt, es gab sogar noch die Möglichkeit, ein Veto einzulegen, aber da der derzeitige Präsident davon keinen Gebrauch gemacht hat, sehe ich es als gültig an, schon allein die Tatsache, das es durchgesetzt wird.
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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RE: Pressekonferenz als Volksansprache - von Sir Fritz Grimpen - 27.09.2009, 21:35

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