Senatswahlgesetz
#8
Es muss sich nicht zwingend eine Partei melden, dann ist es wie beim alten Gesetz, jeder hat fünf Stimmen auf Direktkandidaten zu verteilen. Ach, und wir lassen Lummerland einfach weg in der Kostenübernahme.

Die Abstimmung ist hiermit vorzeitig beendet. Das Gesetz kommt nicht zustande.

Wäre das Gesetz zustande gekommen, dann könnte der Wahlzettel folgendermaßen aussehen:

Wahl zum Senat des Dreikönigslandes

Direktkandidaten
Es sind fünf Stimmen zu verteilen, jede Stimme kann zusätzlich als Enthaltung eingetragen werden.

[_][_][_][_][_] Ceville
[_][_][_][_][_] Graf von Düsterstein
[_][_][_][_][_] Fritz Grimpen
[_][_][_][_][_] Leonore von Klink
[_][_][_][_][_] Enthaltung

Parteien
Es ist eine Stimme zu verteilen.

[_] BüPaD (Bürokratische Partei Dreikönigsland)
Kandidaten auf der Liste der BüPaD:
* Fritz Grimpen
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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Senatswahlgesetz - von Sir Fritz Grimpen - 23.09.2009, 17:57
RE: Senatswahlgesetz - von Sir Fritz Grimpen - 23.09.2009, 18:04
RE: Senatswahlgesetz - von Ceville - 23.09.2009, 18:47
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