Das Richteramt
#7
Eine Ergänzung wurde nötig. In Rot markeirt.

Gesetz über das Richteramt

§1 Der Oberste Verfassungsrichter wird in einer demokratischen allgemeinen Wahl von den Senatoren auf drei Monate gewählt.

§2 Der Oberste Verfassungsrichter spricht im Sinne der Verfassungs Recht. Ihm unterstehen das Zivil- sowie das Strafgericht.

§3 Ist der Oberste Verfassungsrichter selbst in einen Prozeß involviert, kann ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Über die Gültigkeit der Befangenheit stimmt die Gruppe ab, die sich aus den jeweils höchsten Repräsentanten der Bundesländer ergibt, also aus einem Gremium von drei Personen.

§4 Der Präsident darf in Ausnahmefällen Begnadigungen erlassen.


[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung[/quote]
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014

[Bild: ID_Nr1.png]
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 22.09.2009, 16:06
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 22.09.2009, 16:07
RE: Das Richteramt - von Ceville - 22.09.2009, 19:53
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 22.09.2009, 21:17
RE: Das Richteramt - von Sir Fritz Grimpen - 22.09.2009, 21:21
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 22.09.2009, 21:28
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 23.09.2009, 22:36
RE: Das Richteramt - von Sir Fritz Grimpen - 23.09.2009, 22:41
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 23.09.2009, 22:55
RE: Das Richteramt - von Sir Fritz Grimpen - 23.09.2009, 22:57
RE: Das Richteramt - von Graf von Düsterstein - 23.09.2009, 23:00
RE: Das Richteramt - von Ceville - 23.09.2009, 23:18
RE: Das Richteramt - von Sir Fritz Grimpen - 02.10.2009, 21:25

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste