03.09.2009, 22:22

Nimmt sich einen Riegel aus Butter, steckt ihn in seinen Mund, zündet ihn an und setzt sich wieder an den Schreibtisch.
Zitat:Rollstuhlgesetz „Schräubli“
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§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.
§ 2 Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt eine rechtlich bindende Definition eines Rollstuhls.
§ 3 Definitionen
Ein Rollstuhl ist ein Stuhl mit mindestens vier Rädern, wobei die hinteren Räder vier mal so groß wie die vorderen sind und am Stuhl Haltegriffe am hinteren Teil angebracht sind, welche ergonomisch gestaltet sind.
§ 4 Ausnahmen
Rollstühle, welche § 3 nicht entsprechen, dürfen bis zum 10.10.2009 verkauft werden und müssen bis zum 12.10.2009 beim Innenministerium angemeldet werden.
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.