Gesetz zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne
#5
Gut, erstmal ist das Gesetz angenommen. Nächstes Gesetz.

Zitat:Gesetz zur Änderung des Senatswahlgesetz I
[/HR]
§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Änderung des Paragraphen 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne.

§ 3 Aufhebung von Paragraph 3 Absatz 3

Der Paragraph 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne wird bis auf weiteres aufgehoben.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung

Zitat:[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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RE: Gesetz zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne - von Sir Fritz Grimpen - 03.09.2009, 21:09

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