31.08.2009, 19:44
[oldnpc=http://img196.imageshack.us/img196/8846/f032x.jpg,H. Innocent]
Gesprächstprotokolle sind kein zulässiger Beweis. Sie müssen etwas schriftliches Vorlegen.
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Gesprächstprotokolle sind kein zulässiger Beweis. Sie müssen etwas schriftliches Vorlegen.
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