19.08.2009, 19:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2009, 19:32 von Father Merrin.)

Holt einen Flachmann aus dem ausgeschnittenen Loch in seiner bibel und hebt einen Schluck.
Der Herr hatts genommen, der Herr nimmts zurück. Um so schneller sollten Sie sich entscheiden. Sie brauchen nur das hier zu unterzeichnen.
Ernennungsurkunde
hiermit ernenne ich, Ceville, Regent von Lummerland, die Katholisch-Extremistische Kirche Lummerlands zur Staatsreligion und Father Merrin zum Bischof und Hochinquisitor von Lummerland mit folgenden Befugnissen:
- Recht zur Predigt.
- Recht auf religiöse Lehre durch einen KEKL-Angehörigen.
- Erhalt eines Bischofshonorars in Höhe von 80% des monatlichen Könighonorars aus der Staatskasse.
- Recht auf Einführung einer Kirchensteuer zwischen 0 und maximal 5%.
- Abtretung des Kirchengrundstücks samt Obstgarten an die KEKL.
- Das Kirchengrundstück ist ein eigenes Hoheitsgebiet und darf nur mit Zustimmung von Staatsschergen betreten werden, solange von dort keine militärischen Handlungen ausgehen.
- Die KEKL hat das Recht, eine Inquisition aufzustellen und über Bürger Lummerlands Kirchengericht abzuhalten. Das Kirchengericht stellt nur Schuld oder Unschuld fest und eine Strafempfehlung aus und übergibt den Schuldigen der weltlichen Justiz. Letztere legt dann das Strafmaß fest. Eine Ausnahme bilden Hexen, die direkt durch Kirchenangehörige verbrannt werden dürfen.
hiermit ernenne ich, Ceville, Regent von Lummerland, die Katholisch-Extremistische Kirche Lummerlands zur Staatsreligion und Father Merrin zum Bischof und Hochinquisitor von Lummerland mit folgenden Befugnissen:
- Recht zur Predigt.
- Recht auf religiöse Lehre durch einen KEKL-Angehörigen.
- Erhalt eines Bischofshonorars in Höhe von 80% des monatlichen Könighonorars aus der Staatskasse.
- Recht auf Einführung einer Kirchensteuer zwischen 0 und maximal 5%.
- Abtretung des Kirchengrundstücks samt Obstgarten an die KEKL.
- Das Kirchengrundstück ist ein eigenes Hoheitsgebiet und darf nur mit Zustimmung von Staatsschergen betreten werden, solange von dort keine militärischen Handlungen ausgehen.
- Die KEKL hat das Recht, eine Inquisition aufzustellen und über Bürger Lummerlands Kirchengericht abzuhalten. Das Kirchengericht stellt nur Schuld oder Unschuld fest und eine Strafempfehlung aus und übergibt den Schuldigen der weltlichen Justiz. Letztere legt dann das Strafmaß fest. Eine Ausnahme bilden Hexen, die direkt durch Kirchenangehörige verbrannt werden dürfen.
![[Bild: kreuz.png]](http://img21.imageshack.us/img21/9928/kreuz.png)
![[Bild: flasche.gif]](http://img188.imageshack.us/img188/3393/flasche.gif)
Katholische Freikirche St. Nimmerlein
Wenn du den Herrn nicht im Herzen trägst, prügle ich ihn dir ein.