Senatssitzung I
#6
Das ist schon eher akzeptabel, aber bewirkt doch eine erste Verringerung der Macht des Präsidenten. Dabei hat das Land in seiner geschichte stets gute Erfahrungen mit übermächtigen Präsidenten gemacht.

Eines erschließt sich mir nicht. "3) Im Falle eines Krieges erhält der Präsident und der Kongress alle Kompetenzen über das Militär." Das heißt, in Friedenszeiten hat der Präsident die Kompetenzen über das Militär, in Kriegszeiten nicht. Also hat er nie diese Kompetenzen, denn sobald er das Militär einsetzt, verliert er dessen Kontrolle an den Kongress. Nein, Herr Hochkanzler, das ist für mich völlig inakzeptabel.

Vor allem auch, weil im Krieg das Militär immer zentral geführt werden muß. Ein Krieg, in dem ein Kongress aus sich befeindeten politischne Fraktionen über Militäraktionen befindet, ist schon verloren. Zumindest, wenn es um einen Verteidigungskrieg geht.Wo gibts denn sowas? Da werden dann Frontsoldaten erschossen, weil sich de rKongress nicht darüber einigen kann, ob man von osten oder von westen angreift und wieviel Nachschub man schickt. Sowas gibt es nirgendswo.

Ich schlage eine andere Lösung vor, um die Kriegsmacht des Präsidenten zu begrenzen. Ein Krieg muß vom Kongress bewilligt werden und darf nicht vom Präsidenten allein erklärt werden. Allein, wenn frende Truppen einmarschieren, darf der Präsident Verteidigungsmaßnahmen unabhängig vom Kongress einleiten. Denn es wäre untragbar, daß der Kongreß Tagelang über Truppenbewegungen diskutiert, während ihm die Raketen um die Ohren fliegen. Kriegserklärungen also nur mit zustimmung des Kongresses. Hat der Kongress zugestimmt, obliegt dann aber die Militäroberhoheit dem Präsidenten und zwar bis zur Beendigung des Krieges durch Vernichtung, Kapitulation oder Friedensvertrag. Was halten Sie davon?
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014

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Senatssitzung I - von Sir Fritz Grimpen - 18.08.2009, 22:42
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