05.08.2009, 21:35

Die Schöffen und der Richter treten ein. Alle erheben sich
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird im Sinne der Anklage für Schuldig befunden. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 143 Tagen ohne Bewährung und zur Deklaration als Staatsfeind wegen Verstößen gegen §§ 10, 11, 19, 21 und 26 StG verurteilt. Er trägt die Kosten für das Verfahren und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Der Haftbefehl vom 30.7.2009 von der Obersten Staatsanwaltschaft bleibt aufrechterhalten.
Gegen dieses Urteil kann Revision innerhalb von 5 Tagen vor dem Obersten Berufungsgericht eingelegt werden.
Oberster Strafrichter Devon