03.08.2009, 19:59
Naja, ist überflüssig...
Guten Tag, Herr Strohmann. Als Zeuge können Sie sich durch Antrag einer Partei vereidigen lassen. Wenn Sie falsch aussagen, dann machen Sie sich gemäß § 15 Strafgesetz der Uneidlichen Falschaussage vor dem Strafgericht strafbar.

Der Gerichtsdiener bringt Ottfried Strohmann rein
Guten Tag, Herr Strohmann. Als Zeuge können Sie sich durch Antrag einer Partei vereidigen lassen. Wenn Sie falsch aussagen, dann machen Sie sich gemäß § 15 Strafgesetz der Uneidlichen Falschaussage vor dem Strafgericht strafbar.
Oberster Strafrichter Devon