01.08.2009, 02:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2009, 02:39 von Fritz Fridickel.)
Ich beantrage einen Nachantrag zur Vertagung, da mein Mandant noch keine passende Robe gefunden hat. Außerdem weise ich darauf hin, daß ich im Falle eines Schuldspruchs Berufung beim Präsidenten und des internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte einlegen werde und zwar aus folgendem Grund: Die Geschworenen und das Gericht werden dadurch, daß mein Mandant keine zivilen Kleider anlegen darf, von seiner Schuld voreingenommen gemacht. Wenn eine Person in einem Sträflingsanzug verhandelt wird, ist er vorgebrantmarkt. Deshalb ist es in Demokratien auch üblich, daß Angeklagte sehr fein herausgeputzt werden. Werden sie im Sträflingsanzug vorgeführt, hält sie doch gleich jeder für schuldig. Das Tragen von nichtzivilen Kleidern ist für einen Angeklagten ein Stigma, daß die Unschuldsvermutung umkehrt.
Geschäftsführer der Evil Genius Weltherrschaft AG
Diplomat des Dreiköniglandes
Diplomat Neudüstersteins
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