17.05.2009, 15:01
Der Reichskanzler bleibt im Dienst und wird als verfassungsrechtlicher Regierungschef fungieren. Ich ersetze lediglich für die Zeit der Abwesenheit der auch in Zukunft nicht mehr auffindbaren Präsidentin eben diese als Staatsoberhaupt. Die Kompetenzen sind dabei klar getrennt, das Staatsoberhaupt setzt den Reichskanzler ein und hält den Oberbefehl über die Reichswehr. Der Reichskanzler führt die Tagespolitik durch und hält die Executive über die Polizei. Daran wird sich nichts ändern.
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
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