16.04.2009, 19:50
Diese Versteigerung erkläre ich hiermit für nichtig, bereits erfolgte Zahlungen sind zurückzuzahlen.
Das Unternehmen ist seinen ursprünglichen Eigentümern zu übergeben.
Das Unternehmen ist seinen ursprünglichen Eigentümern zu übergeben.
~ Regentin des Seereiches ~