16.04.2009, 01:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2009, 01:34 von Fritz Fridickel.)
Die Stiftungsgelder durften Sie nicht für eigene persönliche Zwecke verwenden, das liefe dem Stiftungsbegriff zuwider. Stiftungsgelder dürfen allgemein nur als Spenden überwiesen werden und als solche haben wir sie auch aufgefaßt.
Geschäftsführer der Evil Genius Weltherrschaft AG
Diplomat des Dreiköniglandes
Diplomat Neudüstersteins
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