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20.05.2013, 14:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2013, 14:50 von Rudolf Höhnli.)
Asylantrag
Hiermit beantrage ich, Rudolf Höhnli, entsprechend Verfassungsartikel 1 Absatz 2 Asyl im Seereich Aquatropolis vor der politischen Verfolgung in der USSRAT.
Mit freundlichen Grüßen,
Rudolf Höhnli
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Ein einfacher Einbürgerungsantrag hätte wohl auch gereicht bzw wäre besser gewesen

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20.05.2013, 16:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2013, 16:44 von Lady Enigma.)
Dachte ich mir. Der Antrag wird vom Rat geprüft, es besteht der Verdacht feindlicher Absichten. Und Bürger wären Sie damit eh nicht.
Physik ist, wenn ein punktförmiger Affe im Vakuum ein masseloses Seil hochklettert.
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Was ist mit dem Grundsatz, jemand sei so lange unschuldig, bis er hingerichtet wurde?

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Wegen was werden Sie denn in der USSRAT politisch verfolgt?
~ Regentin des Seereiches ~
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20.05.2013, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2013, 21:55 von Rudolf Höhnli.)

Ich werde unterdrückt wegen meiner politischen Gesinnung und muss Teller spülen. Ich darf nur unter schweren Auflagen ins Ausland reisen und wurde bereits in eine psychatrische Klinik zwangseingewiesen. Eine Gefährdung für das Seereich bin ich sicher nicht. Inwiefern soll ich denn eine Gefahr darstellen. Ich kenne hier ja nicht einmal jemanden.
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Und Sie denken, das wäre hier anders?

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Spielt es eine Rolle, was ich denke?
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Hallo? Kann ich also von einer verfassungswidrigen Asylantragablehnung ausgehen und das so der internationalen Presse weitergeben?
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Also mir ist nichts von einer Ablehnung bekannt. Sieht eher so aus als wäre das Thema entweder untergegangen (kann passieren, ich übersehe in letzter Zeit auch öfter mal was) oder es fühlt sich schlicht niemand dafür zuständig hier eine Bestätigung zu posten.
Oberkommandierender der Aquamarine