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Die werte Lady Enigma hat recht. Es geht um "Verbrecher" die bei uns eine Straftat begangen haben und hierher veschwunden sind. Das ist sehr komplex hier, da ja eine Auslieferung nicht möglich ist. Vielleicht sollte man denn doch den Paragraphen streichen um hier diese Komplexität zu entnehmen. Wenn alle anderen Punkte in Ordnung gehen, würde ich sehr gerne zur Unterschrift überleiten.
*so* Bin die nächsten Tage kaum da, kann also wahrscheinlich erst nach dem Himmelfahrtswochenende antworten. *so*
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Wartet geduldig auf eine Antwort und trinkt dabei einen Tee.
Diplomat der USSRAT
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Dann streichen wir den Paragraphen eben.
~ Regentin des Seereiches ~
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Gut, geht der Rest in Ordnung?
Diplomat der USSRAT
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Ja, finde ich okay.
~ Regentin des Seereiches ~
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Lächelt freundlich.
Ach, das ist schön. Durch welche Instanzen muss der Vertrag dann hier noch in Aquatropolis?
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Dies wäre dann der endgültige Entwurf:
Zitat:
Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark und das Seereich Aquatropolis erkennen sich – sowie alle mit Ihnen verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Paragraph 2 - Botschaften
a) Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern. Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte inklusive der diplomatischen Immunität.
b) Der Botschafter von Aquatropolis gilt als der Vertreter der aquatropilinaischen Minderheit innerhalb der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark. Er verfügt über eine Stimme im Volkssowjet.
c) Absatz b) tritt dann in Kraft, insofern die gerade in Arbeit befindliche Verfassung als neue Verfassung der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten dieser neuen Verfassung wird dieser Absatz gelöscht.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Paragraph 8 – Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zwei wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.
Zitat: Freundschaftliches Zusatzprotokoll
Paragraph 1 Beziehungsstatus
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis bestätigen Ihre freundschaftlichen Beziehungen miteinander und stellen den Status zum jeweils anderen auf „freundschaftlich“ oder einem Äquivalent.
Paragraph 2 Geheimdienstbereich
Die Vertragspartner verpflichten sich in Fällen, in denen dies von beiden Seiten gewünscht wird, im Geheimdienstbereich zusammen zu arbeiten. Dies soll der Sicherung des Friedens zwischen den Nationen dienen. Eine derartige Zusammenarbeit bedarf der Zustimmung der jeweiligen Behördenleiter.
Paragraph 3 Versorgung von Einheiten
Die Marine von Aquatropolis darf offiziell alle Häfen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark mindestens zu Versorgungszwecken anlaufen. Gleiches gilt umgekehrt. Ein Anlaufen muss jedoch vorher angemeldet und bestätigt werden. Einzige Ausnahmen bilden Notfälle.
Das muss nur noch durch den Regierungsrat und dann ist der Vertrag beschlossen und kann unterzeichnet werden.
~ Regentin des Seereiches ~
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Gut, dann warte ich die entscheidung ab.
Zückt schon mal einen Stift.
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Ich gebe Ihnen dann Bescheid, sobald ein Ergebnis vorliegt.
~ Regentin des Seereiches ~
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So, dies wäre dann der Vertrag, der zur Unterzeichnung freigegeben wurde.
Zitat:Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark und das Seereich Aquatropolis erkennen sich – sowie alle mit Ihnen verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Paragraph 2 - Botschaften
a) Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern. Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte inklusive der diplomatischen Immunität.
b) Der Botschafter von Aquatropolis gilt als der Vertreter der aquatropolitanischen Minderheit innerhalb der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark. Er verfügt über eine Stimme im Volkssowjet.
c) Absatz b) tritt dann in Kraft, insofern die gerade in Arbeit befindliche Verfassung als neue Verfassung der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten dieser neuen Verfassung wird dieser Absatz gelöscht.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik. Der Weltherrschaftsanspruch des Seereiches betrifft die USSRAT ausdrücklich nicht.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Paragraph 8 – Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.
Zitat:Freundschaftliches Zusatzprotokoll
Paragraph 1 Beziehungsstatus
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis bestätigen Ihre freundschaftlichen Beziehungen miteinander und stellen den Status zum jeweils anderen auf „freundschaftlich“ oder einem Äquivalent.
Paragraph 2 Geheimdienstbereich
Die Vertragspartner verpflichten sich in Fällen, in denen dies von beiden Seiten gewünscht wird, im Geheimdienstbereich zusammen zu arbeiten. Dies soll der Sicherung des Friedens zwischen den Nationen dienen. Eine derartige Zusammenarbeit bedarf der Zustimmung der jeweiligen Behördenleiter.
Paragraph 3 Versorgung von Einheiten
Die Marine von Aquatropolis darf offiziell alle Häfen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark mindestens zu Versorgungszwecken anlaufen. Gleiches gilt umgekehrt. Ein Anlaufen muss jedoch vorher angemeldet und bestätigt werden. Einzige Ausnahmen bilden Notfälle.
~ Regentin des Seereiches ~