Verträge
#1
Vertrag

zwischen

Scorpio Industries

und

Duality Inc.

§1 Vertragsgegenstand
(a) Duality Inc. entwickelt in Zusammenarbeit mit Scorpio Industries elektronische Komponenten und Systeme für die im Bau befindliche City im Gouvernement altes Seereich.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt am 28.09.2010 in Kraft.
(b) Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Es gelten die unter §7 erwähnten Zusatzvereinbarungen.

§ 3 Liefertermin
(a) Duality Inc. verpflichtet sich zeitnah nach Aufforderung durch Scorpio Industries die angeforderten Komponenten entsprechend den übermittelten Spezifikationen zu entwickeln.
(b) Scorpio Industries verpflichtet sich der Duality Inc. alle für die Entwicklung nötigen Parameter mitzuteilen und auf deren Wunsch Teile der Produktion zeitnah zu übernehmen.
© Nach Fertigstellung der City verpflichtet sich Scorpio Industries die unter §5 erwähnten Leistungen umgehend zu erbringen.

§ 4 Vertragsstrafen
(a) Liefert Duality Inc. fehlerhafte oder nicht den Spezifikationen entsprechende Komponenten oder Systeme, darf zwei Mal nachgebessert werden.
(b) Werden beim dritten Mal die gewünschten Komponenten oder Systeme nicht geliefert, wird die Beteiligung an dern Mieteinnahmen (§5 (a)) um 2% gemindert.

§ 5 Preisvereinbarungen
(a) Duality Inc. erhält nach Fertigstellung der City 20% der Wohnunterkunftmieteinnahmen.
(b) Duality Inc. werden zwei Gewerberäume sowie eine Suite freier Wahl kostenlos und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(a) Der unter §1 erwähnte Vertragsgegenstand wird nach Lieferung durch Duality Inc. zum Eigentum von Scorpio Industries.

§ 7 Zusatzvereinbarung
(a) Duality Inc. verpflichtet sich die in der City geltenden Gesetze zu befolgen. Bei Missachtung verfällt der Anspruch auf §5 (b).
(b) Sollte Duality Inc. die zur Verfügung gestellten Räume nicht in Anspruch nehmen zu können, erfolgt eine Barauszahlung des aktuellen Gegenwertes der Immobilien.

§ 8 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 9 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 27.09.2010

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(Scorpio Industries)

[Bild: signll.png]
(Duality Inc.)
Firmeninhaber Duality Inc.
Friedensrichter (02.04.2010 bis 05.06.2011)
Innenkonsorzirat (seit 06.06.2011)
Doppelkonsorzirat (Wirtschaft- und Inneres)(seit 23.03.2013)
[Bild: banner1lh.png]
#2
Vertrag

zwischen

Duality Inc.

und

Industriekonglomerat Plörre Incorporated

§1 Vertragsgegenstand
(a) Das Industriekonglomerat Plörre Incorporated verpflichtet sich Plörre der Sorten Plörre Klassik, Kinder-Plörre und Plörre Royal Cumbish Shit in ausreichender Menge an die Schnellimbisskette von Duality Inc., welche den Markennamen MadRonald's tragen wird (Namensrechte beantragt), zu liefern.
(b) Duality Inc. verpflichtet sich, das Industriekonglomerat Plörre Incorporated mit 5% an den Gewinnen der MadRonald's-Kette zu beteiligen.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt am 17.10.2010 in Kraft.
(b) Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Es gelten die unter §5 erwähnten Kündigungsvereinbarungen.

§ 3 Verkauf von Plörre durch Duality Inc.
(a) Duality Inc. wird durch das Industriekonglomerat Plörre Incorporated erlaubt, im ersten Monat der Vereinbarung (30 Tage, 17.10.2010 bis 15.10.2010) Plörre zu einem Preis von 0,80 MM pro 0,5 Liter Plörre zu verkaufen.
(b) Nach Ablauf des ersten Monats ist Duality Inc. verpflichtet Plörre zum üblichen Handelspreis von 1,00 MM pro 0,5 Liter zu verkaufen.
© Duality Inc. darf Plörre nur im Rahmen des üblichen Restaurantbetriebes von MadRonald's Filialen verkaufen.

§ 4 Vertragsstrafen
(a) Liefert das Industriekonglomerat Plörre Incorporated nicht in ausreichender Menge Plörre, so wird ihre Gewinnbeteiligung im ersten Monat auf 2,5% gesenkt und ab dem zweiten gestrichen, bis die Lieferungen wieder ausreichend erfolgen.
(b) Bricht Duality Inc. die unter §3 festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Plörre oder kommt seiner Verpflichtung zur Gewinnbeteiligung nicht nach, so ist an das Industriekonglomerat Plörre Incorporated der dadurch entstandene finanzielle Schaden und 2% Strafzinsen zu zahlen.

§ 5 Kündigung
(a) Der Vertrag kann jederzeit durch beide Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

§ 6 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 7 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 16.10.2010

[Bild: signll.png]
(Duality Inc.)


Prof. Dr. Dr. Edward E. Plörre
(Industriekonglomerat Plörre Incorporated)
Firmeninhaber Duality Inc.
Friedensrichter (02.04.2010 bis 05.06.2011)
Innenkonsorzirat (seit 06.06.2011)
Doppelkonsorzirat (Wirtschaft- und Inneres)(seit 23.03.2013)
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#3
Handlung
Eine Kopie der Antwort auf eine Anfrage von Major Simmons wird hinterlegt.
Das Original wurde schon vor längerer Zeit zugestellt, und nun lediglich aus verwaltungstechnischen Gründen archiviert.

AN: Major Erica Simmons, technisches Korps der Flotte
VON: Duality Inc. Firmenzentrale

ANCILE Schutzwesten

Sehr geehrte Frau Major Simmons,

wir freuen uns über das Interesse der Aquamarine an unseren ANCILE Schutzwesten. Der Stückpreis einer ANCILE-Weste beträgt normalerweise 330,- MM. In Anbetracht der voraussichtlichen Größenordnung ihrer Bestellung würden wir der Aquamarine einen Rabatt von 2% einräumen.
Die Wartung beschädigter Westen wird exklusiv durch Duality Inc. übernommen und umfasst die Reparatur kaputter Schnallen, Ausbesserung gerissener Gewebestellen und den Austausch von einzelnen Kevlar-Platten in der Weste. Für Aquatropolitanische Kunden bieten wir im Augenblick die "3-Mal-Anschießen umsonst"-Aktion. Die ersten 3 Beschädigungen an jeder ANCILE-Weste werden von Duality Inc. kostenlos repariert. Danach fallen für alle Wartungsarbeiten die Material- und Arbeitszeitkosten an.


mit freundlichen Grüßen

Harvey Dent, Duality Inc.
Firmeninhaber Duality Inc.
Friedensrichter (02.04.2010 bis 05.06.2011)
Innenkonsorzirat (seit 06.06.2011)
Doppelkonsorzirat (Wirtschaft- und Inneres)(seit 23.03.2013)
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