[Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009
Sehr geehrte Senatoren,
ich möchte jetzt noch einmal auf die Judikative des Dreikönigslandes hinweisen. Wir haben keinen Aufbau, keine Festlegung, wie ein Verfahren abläuft. Uns fehlt es einfach an Gesetzgebung zur Judikative.
Ich habe diese Senatsdebatte eingeführt, um ein Bundesgerichtshofgesetz zu formulieren. Wieder einmal fange ich an.
Zitat:Bundesgerichtshofgesetz [/HR]
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.
§ 2 Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.
Vorschläge oder Meinungen?
RE: [Senatsdebatte] Judikative - Ceville - 12.10.2009
 Gähnt
RE: [Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009
Zitat:Bundesgerichtshofgesetz [/HR]
Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.
§ 2 Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.
§ 3 Gerichtsaufbau
Der Bundesgerichtshof besteht aus den Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Staatsanwalt und Prozessbeihilfe.
§ 4 Spruchkörper
Die Spruchkörper beim Bundesgerichtshof sind mit Richtern und Schöffen zu besetzen.
§ 5 Aufgaben der Prozessbeihilfe
Die Prozessbeihilfe besteht aus Gerichtsdienern und Beamten des höheren Dienstes und erledigen Aufgaben, die von den Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden.
Abschnitt 2 - Spruchkörper
§ 6 Aufgaben der Spruchkörper
Die Spruchkörper nehmen Beweise auf, vernehmen Zeugen, sprechen die Urteile, bearbeiten Verfahren im Vorfeld und stimmen über die weitere Vorgehensweise in Prozessen ab.
§ 7 Aufbau der Spruchkörper in Zivilverfahren
Ein Spruchkörper im Zivilverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen oder zwei Richtern.
§ 8 Aufbau der Spruchkörper in Strafverfahren
Ein Spruchkörper im Strafverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen, drei Richtern und zwei Schöffen, zwei Richtern und zwei Schöffen oder vier Richtern.
§ 9 Aufbau der Spruchkörper in Arbeitsrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Arbeitsrechtsverfahren besteht aus einem Richter und einem Schöffen oder zwei Richtern und drei Schöffen.
§ 10 Aufbau der Spruchkörper in Sozialrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Sozialrechtsverfahren besteht aus zwei Schöffen und einem Richter, zwei Schöffen und zwei Richtern oder einem Richter und einem Schöffen.
§ 11 Aufbau der Spruchkörper in Familienrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Familienrechtsverfahren besteht aus zwei oder einem Richter.
§ 12 Bestimmung der Spruchkörper
Die Spruchkörper werden für jedes Verfahren neu vom Bundesminister für Justiz bestimmt.
Haben Sie besondere Einwände?
RE: [Senatsdebatte] Judikative - Ceville - 12.10.2009
Wenn ich mir das durchgelesen habe.. aber das dauert noch... wo ist eigentlich der Graf?
RE: [Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009
Im Gefängnis.
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