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RE: Schloss Schnitzelbach - Rudolf Höhnli - 17.07.2014 Es besteht natürlich die Möglichkeit eines Scherzes. Mein Klient und der Große Vorsitzende der USSRAT waren engste Freunde. Es gibt nur wenige Menschen, welche den direkten Kommunikationsweg zur obersten Chefetage meiner Heimat kennen. einen Scherz kann ich mir bei einer Person wie den Grafen nicht vorstellen. Das Zusammenfallen der Nachricht mit dem irgendwie nicht aufzutauchenden Klienten und die letzten internationalen obszönen Pressemeldungen, stimmt mich als Nachlassverwalter was das Überleben meines Klienten angeht, eher skeptisch. Alles zusammen liegen genügend Indizien vor, um Aquatropolis zu einer Stellungnahme aufzufordern. Letztlich möchte ich aber auch nicht den Nachlass verteilen und der Graf kehrt dann mittellos zurück. Das könnte viel kriminelle Energie auf mich ziehen. Deshalb soll schon alles seine Ordnung haben. Ab wann gilt jemand in Ihrem Kaiserreich im Allgemeinen juristisch als verstorben? RE: Schloss Schnitzelbach - Tywin Lannister - 17.07.2014
RE: Schloss Schnitzelbach - Graf von Düsterstein - 18.07.2014 ![]() Lurch der Butler bestellt ein Grab neben einer gewissen Luise. RE: Schloss Schnitzelbach - Rudolf Höhnli - 18.07.2014 (17.07.2014, 22:43)Tywin Lannister schrieb: Ich darf das Testament erst nach amtlicher Todesbestätigung eröffnen. RE: Schloss Schnitzelbach - Tywin Lannister - 18.07.2014
RE: Schloss Schnitzelbach - Rudolf Höhnli - 18.07.2014 Es gibt einen Sohn, Scott Düsterstein und einen Klon Minimi. Beide scheinen jedoch längst verschollen. Das Testamentarium meines Klienten enthält jedoch zu viele Seiten Papier, als dass ich mir eine Alleinerbenerklärung vorstellen vermag. Ich muss an dieser Stelle erwähnen, dass ich den Testamentinhalt selbst ebenfalls nicht kenne. Ich kenne nur die Begleitpost, welche der Graf in die USSRAT schickte und einige Fakten der Recherche, wie eben die Familienangehörigen. Ansonsten bin ich ebenso dumm wie Sie alle hier. RE: Schloss Schnitzelbach - Tywin Lannister - 19.07.2014
RE: Schloss Schnitzelbach - Rudolf Höhnli - 20.07.2014 Der einzig bekannte älteste Nachfahre ist Herr Scott von Düsterstein, das letzte Mal gesehen in der Grafschaft Neudüsterstein vor einigen Jahren. Der Klon ist meinen Unterlagen zufolge wesentlich jünger. Wenn das hiesige Recht Klone nicht erwähnt, können wir aber auf den Begriff "Nachfahre" rekurieren. Ein Klon ist meines Wissens ein Nachfahre als eine Person, die von jemanden abstammt. Aber der Klon ist ja auch weg. Seit der Vulkankatastrophe in Aquatropolis. RE: Schloss Schnitzelbach - Tywin Lannister - 21.07.2014
RE: Schloss Schnitzelbach - Rudolf Höhnli - 22.07.2014 Wirklich? Können Sie mir sagen, ob das hiesige Erbrecht einen Pflichtanteil für Hinterbliebene vorsieht? Ich weiß nicht, ob mein Klient seinen Klon bedacht hat. Der Papierumschlag ist sehr groß und der Klon sehr klein. |