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Staatsbesuch aus der USSRAT - Druckversion

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RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Jeanne Duchamp - 24.04.2010

Der Verurteilte müsste dann aber in dem entsprechenden Land ins Gefängnis, da er eben nicht ausgeliefert werden darf.


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Genosse Ignaf - 28.04.2010

Nun, präzisieren wird schwierig. Wenn ein Ausliefern nicht möglich ist, wird die ganze Sache extrem erschwert und ein Prozess gegen einen Straftäter beziehungsweise jemanden bei dem eine Straftat vermutet wird in einem anderen Land ist doch recht schwierig, da in Aqutraopolis das Gesetz von Aquatropolis herrscht.

Es ginge höchstens so:

"Eine flüchtige Person, gegen die bei einem der Vertragspartner Ermittlungen stattfinden, wird vom jeweils anderen festgesetzt, insofern es ihm möglich ist. Kommt es in Folge der Ermittlungen zu einem Prozess, so kann der flüchtigen Person beim jeweiligen Vertragspartner auf dessen Staatsgebiet der Prozess gemacht werden. Dabei gilt das Gesetz, in dem die Straftat verübt wurde. Die Haftstrafe wird beim Vertragspartner verbüßt. ..."

Ich bin mir aber nicht sicher, wie es sich dann mit einer Amnestie verhält und Resozialisierungsmaßnahmen. Diese sollten dann von dem Land geregelt werden in dem derjenige welcher seine Haftstrafe verbüßt, oder?


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Jeanne Duchamp - 05.05.2010

Zitat:Original von Genosse Ignaf
Dabei gilt das Gesetz, in dem die Straftat verübt wurde.

Also das verstehe ich nicht ganz ;)


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Genosse Ignaf - 06.05.2010

Entschuldigung....ich...formuliere es einfach noch mal: "Dabei gilt das Gesetz des Landes in dem die Straftat verübt wird."


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Jeanne Duchamp - 06.05.2010

Ja, da habe ich nichts dagegen.


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Lady Enigma - 06.05.2010

Ich schon. Es kann nicht sein, daß hier nach fremdem Gesetz geurteilt wird.
Wir sind etwas anders als der Rest der Welt. Im Reich kommt der Vorwurf vor den Friedensrichter und der entscheidet nach unseren Grundsätzen.
Andersrum sollten auf dem Gebiet der USSRAT deren Gesetze zur Anwendung kommen, wenn wir denn mal klagen sollten. Man erkläre mir mal, wie ein ausländischer Richter nach unseren Gesetzen urteilen will... Unsere Rechtsprinzipien basieren doch auf so anderen Grundlagen...
Es geht doch schon damit los, daß, wenn ein ausländischer Richter nach unseren Regeln Recht spricht, wir das als Präzedenturteil akzeptieren müssten....
Zumindest könnte diese Frage gestellt werden.
Ich halte es nicht für sinnvoll, ein Land zu zwingen, dinge abzuurteilen, die auf seinem Territorium straffrei sind oder Strafen zu verhängen, die dort nicht hinpassen. Und aus noch einem Grund geht das nicht: Aquatropolis gehört die Welt, schon von daher gilt überall unser Recht. DieUSSRAT ist aber ausdrücklich von diesem Anspruch ausgenommen, also darf unser Recht dort nicht zur Anwendung kommen. Prinzipfrage


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Jeanne Duchamp - 06.05.2010

Was anderes hat er doch nicht gesagt, oder irre ich mich da?


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Lady Enigma - 06.05.2010

Doch. Hat er. Das Gesetz des Landes, iN DEM DIE STRAFTAT VERÜBT WURDE.


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Jeanne Duchamp - 06.05.2010

Naja, stimmt doch. Wenn ein USSRATler bei uns eine Straftat begeht, wird er hier nach unserem Recht bestraft, ist doch korrekt so.


RE: Staatsbesuch aus der USSRAT - Lady Enigma - 06.05.2010

Ja, aber es ging ja wohl um Flüchtlinge. Also jemanden, der in einem Land ne Straftat begangen hat und ins andere abgehauen ist. Über einen Ausländer , der HIER eine Straftat begeht, gibt es nichts zu reden, der hat die Folgen nach hiesigen Regeln zu tragen. Und wenn das einer von hier in der USSRAT tut und sich erwischen lässt, hat er eben Pech gehabt.