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RE: 25.000 Briefzustellungen - Graf von Düsterstein - 06.04.2009 ![]() Dann komme ich mal vorbei, oder? So zu einem diplomatischen Besuch? RE: 25.000 Briefzustellungen - Sir Fritz Grimpen - 06.04.2009 ![]() Es gibt nichts, was dagegen spricht. RE: 25.000 Briefzustellungen - Graf von Düsterstein - 06.04.2009 ![]() Legt auf und klopft an der Tür, wovor er die ganze Zeit steht. RE: 25.000 Briefzustellungen - Sir Fritz Grimpen - 06.04.2009 Herein! Sofort! RE: 25.000 Briefzustellungen - Graf von Düsterstein - 06.04.2009 ![]() Tritt ein und winkt mit der Pfote seines Kätzchens, das er auf dme Arm hat. Da bin ich. ![]() Setzt sich. Bevor wir verhandeln, müßten ja erstmal die Staatsbeziehungen geklärt sein. Ich schlage vor, wir belästigen Lady Enigma nicht und Sie unterschreiben dann einfach den Diplomatievertrag. RE: 25.000 Briefzustellungen - Sir Fritz Grimpen - 06.04.2009 Äh… Hatten Sie nicht eine Katzenunverträglichkeit? RE: 25.000 Briefzustellungen - Graf von Düsterstein - 06.04.2009 Placebounverträglichkeit, ich nehme dagegen homöopathische Globuli. RE: 25.000 Briefzustellungen - Sir Fritz Grimpen - 06.04.2009 Ah ja. Okay, ich unterschreibe den Vertrag. RE: 25.000 Briefzustellungen - Graf von Düsterstein - 06.04.2009 Ich hätte nie gedacht, daß ich mal einen Vertrag mit Aquatropolis unterzeichne. Wie unstet die Welt doch ist. Grundlagenvertrag
Zwischen der Freien Autonomen Eigenmächtigen Emanzipierten Uneingeschränkten Eigenständigen Souveränen Parikularen Unabhängigen Selbständigen Disponibellen Grafschaft Neudüsterstein, vertreten durch den regierenden Grafen von Düsterstein, Graf Driwinski von Düsterstein. und dem Seereich Aquatropolis, vertreten durch Wirtschaftskonsorzirat Fritz Grimpen § 1 Diplomatische Anerkennung Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als vollwertige Staaten an. § 2 Botschaften Es wird der Austausch von Botschaftern beschlossen. § 3 Informationspflicht im Falle der Weltherrschaft (1) Die Signatarmächte verpflichten sich, im Falle der Erlangung der Weltherrschaft durch einen Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner darüber umgehend in Kenntnis zu setzen. (2) Nach Erlangung der Weltherrschaft ist das amtierende Oberhaupt des jweils anderen Staates als Verwalter des eroberten Gebietes einzusetzen. § 4 Friedensvereinbarung (1) Die signartamächte verpflichten sich, etwaige Konflikte friedlich zu lösen. (2) Kriegerische Handlungen zwischen den Signartamächten sind untersagt. (3) § 5 Wirtschaftlich-culturelle Zusammenarbeit und Bildungsaustausch (1) Die Vertragspartner fördern ihre wirtschaftlichen Beziehungen zueinander sowie den culturellen und intellectuellen Austausch. (2) Patente können in beiden Staaten angemeldet werden und sind gegenseitig zu schützen. Bei Unklarheiten des Patentrechts, ist ein einheitliches internationales Patentrecht zu schaffen. § 6 Kündigung des Vertrages Der Vertrag kann unter Wahrung einer dreiwöchigen Kündigungsfrist von den Partnern einseitig gekündigt werden. Unterschrift für Neudüsterstein: ![]() Unterschrift für Aquatropolis: RE: 25.000 Briefzustellungen - Sir Fritz Grimpen - 06.04.2009 Grundlagenvertrag
Zwischen der Freien Autonomen Eigenmächtigen Emanzipierten Uneingeschränkten Eigenständigen Souveränen Parikularen Unabhängigen Selbständigen Disponibellen Grafschaft Neudüsterstein, vertreten durch den regierenden Grafen von Düsterstein, Graf Driwinski von Düsterstein. und dem Seereich Aquatropolis, vertreten durch Wirtschaftskonsorzirat Fritz Grimpen § 1 Diplomatische Anerkennung Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als vollwertige Staaten an. § 2 Botschaften Es wird der Austausch von Botschaftern beschlossen. § 3 Informationspflicht im Falle der Weltherrschaft (1) Die Signatarmächte verpflichten sich, im Falle der Erlangung der Weltherrschaft durch einen Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner darüber umgehend in Kenntnis zu setzen. (2) Nach Erlangung der Weltherrschaft ist das amtierende Oberhaupt des jweils anderen Staates als Verwalter des eroberten Gebietes einzusetzen. § 4 Friedensvereinbarung (1) Die signartamächte verpflichten sich, etwaige Konflikte friedlich zu lösen. (2) Kriegerische Handlungen zwischen den Signartamächten sind untersagt. (3) § 5 Wirtschaftlich-culturelle Zusammenarbeit und Bildungsaustausch (1) Die Vertragspartner fördern ihre wirtschaftlichen Beziehungen zueinander sowie den culturellen und intellectuellen Austausch. (2) Patente können in beiden Staaten angemeldet werden und sind gegenseitig zu schützen. Bei Unklarheiten des Patentrechts, ist ein einheitliches internationales Patentrecht zu schaffen. § 6 Kündigung des Vertrages Der Vertrag kann unter Wahrung einer dreiwöchigen Kündigungsfrist von den Partnern einseitig gekündigt werden. Unterschrift für Neudüsterstein: ![]() Unterschrift für Aquatropolis: [img]./galerie/images/pic34_1238499333.png[/img] |