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Staatstheorie I - Herrschaftssysteme - Druckversion

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RE: Staatstheorie I - Herrschaftssysteme - Anna deWinter - 18.01.2016

Herr v. Oberstein, ich kann Ihre Ausführungen nachvollziehen. Aber nur teilweise. ich verstehe z.B. nicht die Trennung der Herrschaftsausübung
in eigenem und in Volksinteresse. Auch Ihre Ausführungen über die Demokratie... wieso halten Sie diese Ordnung für die potientiell dauerhafteste?
Und die Differenzierungen in diesem System?
Was das Reich angeht, wir bezeichnen uns als Diktatur. Aber was sind wir eigentlich wirklich? Eine eigene neue Ordnung möglicherweise? Wenn sie natürlich in weiteren Teilen der vorlesungsreihe darauf eingehen werden, vergessen und entschuldigen Sie bitte meine Fragen.


RE: Staatstheorie I - Herrschaftssysteme - Paul von Oberstein - 19.01.2016

Ich werde versuchen auf ihre Fragen der Reihe nach einzugehen.

Zunächst einmal ging es hier darum eine generelle Systematik möglicher Herrschaftsformen in sehr allgemeiner Form zu etablieren.

Die Macht in einem Land kann bei einer einzelnen Person, einer Gruppe oder der Masse des Volkes liegen. Mischformen in denen verschiedene Institutionen gegeneinander ausbalanciert werden sind denkbar und in modernen Verfassungen sogar recht üblich spielten im Rahmen dieser Vorlesung aber keine Rolle und in Reinform gibt es tatsächlich nur die drei genannten Varianten. Da wir keine dieser Herrschaftsformen aus sich selbst heraus als gut oder schlecht betrachten, ergibt sich für jede der drei Möglichkeiten die Abgrenzung in eine positive und eine negative Ausprägung. Wie sie diese Abgrenzung vornehmen ist in gewisser Weise beliebig, ich habe hier als Kriterium die Frage gewählt ob die Macht zum Wohle des Landes ausgeübt wird oder nicht.

Was die Volksherrschaft angeht, ich betrachte diese in dem Sinne als die stabilste Herrschaftsform dass der Übergang von der positiven in die negative Ausprägung nachdem er begonnen hat am längsten dauert. Wenn ich mich recht erinnere habe ich auch in der Vorlesung bevorzugt den Begriff Stabilität und nicht Dauerhaftigkeit gebraucht. Eine Alleinherrschaft mit einem fähigen Herrscher der 70 Jahre durchregiert hat ebenfalls eine lange Lebensdauer aber der Übergang von der positiven in die negative Ausprägung könnte jederzeit nahezu instantan erfolgen während er in einer Volksherrschaft immer ein längerer Prozess wäre.

Um nun auf die Einordnung des Seereichs zurückzukommen. Das Seereich steht nicht ausserhalb der hier besprochenen Systematik. Unter dem Großneptun war es eine Form der Alleinherrschaft. Momentan liegt die Macht im Seereich in den Händen einer Gruppe, allerdings einer sehr kleinen Gruppe.


RE: Staatstheorie I - Herrschaftssysteme - Anna deWinter - 20.01.2016

Nun ja, ich verstehe, daß man in einer Einführung stark verkürzen muß. aber diesen scharfen Gegensatz zwischen Volkswohl und Eigennutz halte ich einfach prinzipiell für "Küchendialektik"
Und ich glaube auch nicht, daß das Reich unter eine der genannten Kategorien fällt. Anfangs waren wir vielleicht mal eine Diktatur. aber alles hat sich doch drastisch geändert. Machen wir uns doch nichts vor: unsere politische Organisation ist nun doch eigentlich vorzivivilisatorisch. Bei all unserer Hochtechnologie, eigentlich sind wir doch von unserer Staatsorganisation her zu einer Art archaischer Stammesgeselllschaft geworden. Ohne geschriebene Gesetze, mit starken Selbstreinigungskräften, jeder "Stammesangehörige" könnte im Regierungssitz eine Debatte über sonstwas anzetteln, wie auf einem Thing oder so und ich glaube kaum, daß die "Stammesältesten" bei unserer schwer bewaffneten Horde so einfach drüberbügeln könnten, wenn die Sache essentiell ist. . Und irgendwie ist sowas ja am stabilsten. Wilde mit Hochtechnologie...Big Grin
Jedenfalls hoffe ich sehr auf die Fortsetzung und Vertiefung dieses Themas hier.


RE: Staatstheorie I - Herrschaftssysteme - Paul von Oberstein - 20.01.2016

Vorzivilisatorisch ? Eher nicht, das Seereich ist ein organisierter Staat mit einer schriftlich fixierten Verfassung. Dass vieles hier eher auf Gewohnheitsrecht beruht als auf schriftlichen Gesetzen ändert daran meiner Ansicht nach nichts.

Und was hat die Tatsache dass jeder Bürger sich im Regierungssitz Gehör verschaffen kann mit der Machtverteilung im Staat zu tun ? Auch in einer Monarchie kann theoretisch jeder Untertan in einer Audienz beim Herrscher sein Anliegen vortragen. Die Frage ob eine, wie sie es nennen, "essentielle Angelegenheit" vom Regierungsrat ignoriert oder ernstgenommen wird steht in meinen Augen in einem engen Zusammenhang mit dem Zustand unserer Herrschaftsform. Die weite Verbreitung von Waffen unter unserer Bevölkerung können sie in dem Sinne als eine Art Sicherung betrachten die aktiv wird wenn das hier etablierte Herrschaftssystem in seine negative Ausprägung umschlägt.

Ich bin nicht ganz sicher was sie unter "Küchendialektik" verstehen aber welches Kriterium würden sie wählen um die positive Ausprägung einer Herrschaftsform von der negativen abzugrenzen ?