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[Klageantrag] Rudolf Höhnli vs. Königreich Lummerland
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Rudolf HöhnliOptionen
Sozialistischer Supergau

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Beitrag: #2
RE: [Klageantrag] Rudolf Höhnli vs. Königreich Lummerland
10.06.2012, 16:46, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2012, 16:46 von Rudolf Höhnli.)

Ergänzung,

hohes Gericht,

ich gebe noch eines zu Bedenken. Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass Königin Kleoschwarta eine rechtmäßige Nachfolgerin von Ceville war, solange dieser verschwunden war, muss die Lummerbahn weiterhin autonom bleiben.

Kommen Sie zu dem Schluß, dass Kleoschwarta keine rechtmäßige Königin war, dann ist Ceville auch kein rechtmäßiger Herrscher, weil er auch nur Ersatz für Alfons IX. ist. Dann aber gelten Cevilles Staatsverträge ebensowenig wie Kleoschwartas Verträge gelten. Und wenn das der Fall ist, dann steht Lummerland noch entsprechend des Vertrages von Alfons IX. unter Schutzhoheit von Devon.

Wenn man also Ceville als Lummerlandvertreter anerkennt, muss man auch seine Vorgängerin Kleoschwarta anerkennen, weil beide dieselbe Begründung für ihr Machtergreifen angeben, nämlich, dass Lummerland längere Zeit keinen Herrscher hatte.

mfG,
Rudolf Höhnli[/
[/brief]

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RE: [Klageantrag] Rudolf Höhnli vs. Königreich Lummerland - von Rudolf Höhnli - 10.06.2012, 16:46

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