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Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
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Herr WhumbelmeierOptionen
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Beitrag: #1
Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
08.06.2012, 13:11, Uhr

Grüß Gott,

die folgende Frage ist für meine Tätigkeit als Minister in Lummerland sehr wichtig für die Beratung seiner Majestät des Königs und der Ausarbeitung einer lummerländischen Verfassung.

Wenn ein Bürger Lummerländer wird, trägt er dann zugleich die aquatropolisische Staatsbürgerschaft oder nur die lummerländische? Also ist das Wohnen in Lummerland eine Frage der Staatsbürgerschaft oder zählt das staatsbürgerrechtlich wie das Wohnen auf einer Gouverneursinsel?

Viertel vor Zwölfter Minister Lummerlands. Dennoch ist Herr Whumbelmeier hauptsächlich Untertan und wird regiert. Video: Herr Whumbelmeier berät den König
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Ukas KleinungOptionen
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Beitrag: #2
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
08.06.2012, 23:26, Uhr

Handlung
Kommt gerade herein und hört die Frage

Nunja, die Gesetzestexte, die für das Gouvernment "altes Seereich" gelten, müssten auch für Lummerland Geltung haben.

Dazu heißt es nur :
Zitat:6.4 Personen ohne aquatropolisische Staatsbürgerschaft kann der Aufenthalt im Gouvernement verweigert werden.

6.4.1 Dies trifft nicht auf Bürger des Seereiches Aquatropolis zu

Im übertragenen Sinne, bedeutet das, dass sie wenn sie eine Staatsbürgerschaft für Lummerland beantragen, automatisch die Aquatropolis zugesprochen bekommen, da sie ja sonst des Landes verwiesen werden könnten.

Ich hoffe ich konnte ihnen behilflich sein

Dr.iur. Ukas Kleinung

Königlich Lummerländischer Nicht-Holzköpfiger Berater in Rechtsfragen

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Herr WhumbelmeierOptionen
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Beitrag: #3
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
08.06.2012, 23:46, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2012, 23:47 von Herr Whumbelmeier.)

Vielen Dank. Das ist eine logische Auslegung. Sie müssen eine juristische Fakultät besucht haben, das merkt man gleich. Es geht darum, dass wir in Lummerland eine absolutistische Monarchie zu haben glauben. Wenn nun der König einen seiner Bürger ins Verlies steckt, ob nun berechtigter Weise oder berechtigter unberechtigter Weise, dann nimmt er ja einen Aquatropolianer in Arrest. Für die Arrestierung aquatropolisischer Bürger gelten aber bestimmte Regeln, ebenso für Enteignungen und dergleichen. Diesbezüglich ist der Monarch momentan also gar kein absolutistischer Herrscher, sondern in der Behandlung seiner Untertanen an aquatropolisische Gesetze gebunden. Sehe ich das richtig? Was sagen Sie als Vollstjurist dazu?

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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #4
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
08.06.2012, 23:51, Uhr

SimOff
Ich schreib mal im Simoff ich glaube das das so nicht richtig ist.

Es giebt Varitionen der Statsbürgerschaften weil man diese Trenen kann einer der sich in Devon Einbürgern läst, ist nicht gleich Bürger des Seereichs.

Für eine entsprechende Stattsbürgerschaft muss auch diese Beantragt werden.

Major La Forbes der Aquamarine
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Herr WhumbelmeierOptionen
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Beitrag: #5
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
08.06.2012, 23:58, Uhr

SimOff
Devon hat ja ein eigenes Einbürgerungsamt. Im Aquatropolisbürgerschaftsantrag heißt es:

"Wohnort (Karte; Sie haben die Wahl zwischen dem Seereich Aquatropolis und dem Königreich Lummerland)"

Man wählt also lediglich den Wohnort. Uneindeutig bleibt, ob man damit in Aquatropolis nicht einbürgert, wenn man sich für Lummerland entscheidet. Jemand, der sich hier überhaupt nicht auskennt wird denken, er habe sich in Aquatropolis eingebürgert und wohnt nun einfach in Lummerland.

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Ukas KleinungOptionen
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Beitrag: #6
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
09.06.2012, 00:00, Uhr

SimOff
Also im Forum ist Devon als getrennter Staat gekennteichnet, Lummerland hingegen genauso gekennzeichnet wie das "Alte Seereich", deswegen ging ich davon aus, das die gleichen Gesetze im notfall gelten müssen

Dr.iur. Ukas Kleinung

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Beitrag: #7
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
09.06.2012, 00:01, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2012, 00:02 von Ukas Kleinung. Grund: Grammatik/Rechtschreibung)

Zu dieser Frage kann ich leider nur auf Paragraf 7 verweisen, wo deutlich gekennzeichnet wird, das die Rechtssprechung der Gouvernmentsverwaltung, in ihrem Fall dem König, unterliegt.
Zitat:§7 Rechtsprechung

7.1 Das Gouvernement darf ein eigenes Gericht unterhalten.

7.1.1 Dieses spricht Recht bei Verstößen gegen die Gesetze und Verordnungen des Gouvernements.

7.1.2 Das Gouvernementsgericht unterliegt der Kontrolle der Gouvernementsverwaltung.

7.2 Das Strafmaß hat sich in der Regel am Strafmaß des Seereiches Aquatropolis zu orientieren.

7.4 Das Seereich Aquatropolis kann Prozesse an das Gouvernementsgericht delegieren.

7.5 Das Gouvernement darf eigene Gefängnisse unterhalten.

7.5.1 Gouvernementsgefängnisse unterliegen der Kontolle der Gouvernementsverwaltung.

7.6. Prozesse vor dem Gouvernementsgericht können vor dem Friedensrichter des Seereiches in Berufung gehen.

Sie können aber vor ein Aquatopolitanisches Gericht ziehen, siehe Absatz 7.

Dr.iur. Ukas Kleinung

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Beitrag: #8
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
09.06.2012, 00:02, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2012, 00:02 von Herr Whumbelmeier.)

SimOff
Das sehe ich auch so. Doch wie bringe ich das dem König schonend bei? Augenzwinkern

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Ukas KleinungOptionen
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Beitrag: #9
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
09.06.2012, 00:04, Uhr

SimOff
*hust* siehe oben Augenzwinkern

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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #10
RE: Rechtliche Frage zur Staatsbürgerschaft
09.06.2012, 00:08, Uhr

SimOff
Lumerland gehört Aqua an ist aber selbst regiert und Verwaltet demnach müsste Cevil das wissen.

Major La Forbes der Aquamarine
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