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Unterkunft - Lana Skye
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Sarah SacksOptionen
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  • Beiträge:  17
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    Beitrag: #11
    RE: Unterkunft - Lana Skye
    09.12.2011, 20:45, Uhr

    Handlung
    Ein Schreiben trifft per Post ein.

    Sehr geehrte Frau Skye,

    es freut uns ihnen mitteilen zu dürfen, dass ihre Bewerbung zu einem positiven Ergebnis geführt hat.
    Sollten sie weiterhin an der Stelle als Söldner bei der DEF)CON International interesse haben, melden sie sich mit dem unterschriebenen Arbeitsvertag im Stabsbesprechungsraum.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah Sacks

    [Bild: defconlogo.png]
    Arbeitsvertrag


    Zwischen DEF)CON International, Aquatropolis City, Altes Seereich
    - vertreten durch Hank Scorpio -
    (nachfolgend "Arbeitgeber" genannt)
    und Lana Skye, Winkelinsel, Altes Seereich.
    (nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt)


    Vertragsbeginn
    [/HR]Das Arbeitsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages.

    Arbeitsort
    [/HR]Der Arbeitnehmer wird im Gouvernement Altes Seereich stationiert. Seiner Tätigkeit wird er auch an einem anderen Ort nachgehen.

    Tätigkeit
    [/HR]Der Arbeitnehmer wird als Soldatin eingestellt. Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.

    Arbeitsvergütung
    [/HR]Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von 3.000 MM.
    Daneben gewährt der Arbeitgeber die folgenden freiwilligen Zusatzleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht:
    • Premiumfamilienkrankenversicherung
    • Söldner-Unfall-Versicherung in Höhe von 10.000 MM
    • Söldner-Todes-Versicherung in Höhe von 100.000 MM
    • Ein Quartier in der Aquatropolis Holding City
    • Kostenlose Nutzung der Firmeninternen Erholungs- und Wellnesseinrichtungen
    • 20% Rabatt auf alle Produkte von Unternehmen der Aquatropolis Holding
    • Gratifikationen für erfolgreich absolvierte Missionen

    Arbeitszeit
    [/HR]Die Arbeitszeit richtet sich nach der Auftragslage.

    Urlaub
    [/HR]Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Mindesturlaub von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 20 Arbeitstagen.

    Krankheit
    [/HR]Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Außerdem ist vor Ablauf des dritten Kalendertags nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

    Verschwiegenheitspflicht
    [/HR]Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

    Nebentätigkeit
    [/HR]Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

    Dem Arbeitnehmer wird der Dienst in der Aquamarine gestattet.

    Vertragsstrafe
    [/HR]Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet oder anderweitig vertragsbrüchig wird, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 MM zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

    Kündigung
    [/HR]Die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

    Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventuell Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

    Das Arbeitsverhältnis endet automatisch sobald die DEF)CON International mit der Aquamarine fusioniert.

    Zusätzliche Vereinbarungen
    [/HR]Sollte der Arbeitnehmer während der Ausübung seiner Tätigkeit desertieren oder dem Unternehmen Schaden zufügen, ist der Arbeitgeber befugt ihn angemessen zu bestrafen. Die Art und Höhe der Bestrafung orientiert sich an den allgemeinen Gepflogenheiten der Aquamarine.

    Vertragsänderungen und Nebenabreden
    [/HR]Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.


    Aquatropolis, 09.12.2010
    [/HR]
    [Bild: pic1_1247137630.png]
    (Unterschrift Arbeitgeber)




    (Unterschrift Arbeitnehmer)

    Mitarbeiterin von Scorpio Industries
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