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Grundlagenvertrag mit der USSRAT
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Jeanne DuchampOptionen
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Beitrag: #1
Grundlagenvertrag mit der USSRAT
16.07.2010, 18:56, Uhr

Zitat:
Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis

Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung

Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark und das Seereich Aquatropolis erkennen sich – sowie alle mit Ihnen verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.

Paragraph 2 - Botschaften

a) Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern. Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte inklusive der diplomatischen Immunität.
b) Der Botschafter von Aquatropolis gilt als der Vertreter der aquatropolitanischen Minderheit innerhalb der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark. Er verfügt über eine Stimme im Volkssowjet.
c) Absatz b) tritt dann in Kraft, insofern die gerade in Arbeit befindliche Verfassung als neue Verfassung der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten dieser neuen Verfassung wird dieser Absatz gelöscht.

Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung

Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik. Der Weltherrschaftsanspruch des Seereiches betrifft die USSRAT ausdrücklich nicht.

Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen

Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.

Paragraph 5 - Status

Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.

Paragraph 6 Innenpolitik

Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

Paragraph 7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates beachtet werden.

Paragraph 8 – Gültigkeit des Vertrages

Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.

Für das Seereich Aquatropolis:

[Bild: pic8_1238356958.gif]

Jeanne Duchamp, 10.07.2010

Für die USSRAT:

[Bild: ignafuntrz.png]

Genosse Ignaf Ignafowitch, 13.07.2010

Zitat:
Freundschaftliches Zusatzprotokoll

Paragraph 1 Beziehungsstatus

Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark und Aquatropolis bestätigen Ihre freundschaftlichen Beziehungen miteinander und stellen den Status zum jeweils anderen auf „freundschaftlich“ oder einem Äquivalent.

Paragraph 2 Geheimdienstbereich

Die Vertragspartner verpflichten sich in Fällen, in denen dies von beiden Seiten gewünscht wird, im Geheimdienstbereich zusammen zu arbeiten. Dies soll der Sicherung des Friedens zwischen den Nationen dienen. Eine derartige Zusammenarbeit bedarf der Zustimmung der jeweiligen Behördenleiter.

Paragraph 3 Versorgung von Einheiten

Die Marine von Aquatropolis darf offiziell alle Häfen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark mindestens zu Versorgungszwecken anlaufen. Gleiches gilt umgekehrt. Ein Anlaufen muss jedoch vorher angemeldet und bestätigt werden. Einzige Ausnahmen bilden Notfälle.

Für das Seereich Aquatropolis:

[Bild: pic8_1238356958.gif]

Jeanne Duchamp, 10.07.2010

Für die USSRAT:

[Bild: ignafuntrz.png]

Genosse Ignaf Ignafowitch, 13.07.2010

~ Regentin des Seereiches ~
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