Seereich Aquatropolis
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Verträge
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Hank ScorpioOptionen
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Beitrag: #1
Verträge
25.08.2009, 11:15, Uhr

Vertrag

zwischen

dem Seereich Aquatropolis
- Käufer -

und

Scorpio Industries
- Verkäufer -

§1 Vertragsgegenstand
(a) Scorpio Industries verpflichtet sich jährlich 100.000 Tonnen Getreide sowie 30.000 Tonnen Gemüse an das Seereich Aquatropolis zu liefern.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt am 24.08.2007 in Kraft und endet eine Woche nach der Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien.

§ 3 Liefertermin
(a) Der Verkäufer verpflichtet sich die in §1 genannte Menge in an Lebensmittel umgehend nach der Ernte an den Käufer zu liefern.
(b) Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§ 4 Vertragsstrafen
(a) Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teillieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet.
(b) Die Vertragsstrafe beträgt pro verspätetem Werktag zehn Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf eintausend Muschelmark je Teillieferung begrenzt.
© Kann die gelieferte Menge aufgrund von höherer Gewalt nicht geliefert werden ist keine Vertragsstrafe fällig.

§ 5 Preisvereinbarungen
(a) Der Preis beträgt zehn Muschelmark pro Tonne.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(a) Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am fünften Tag nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingeht.
(b) Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der gelieferten Ware.

§ 7 Lieferbedingungen
(a) Die Ware wird an die vom Käufer genannten Adressen bzw. Orte geliefert.
(b) Die Lieferung ist kostenlos.
© Die Lieferung erfolgt in Teilen und richtet sich nach der Erntezeit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.

§ 9 Zusatzvereinbarung
(a) Der Käufer verpflichtet sich die Ware in den vom Verkäufer gelieferten Säcken zu verteilen.

§ 10 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 10 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 24.08.2007

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
(Verkäufer)


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(Käufer)
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Hank ScorpioOptionen
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Beitrag: #2
RE: Verträge
03.11.2009, 21:51, Uhr

Vertrag

zwischen

dem Seereich Aquatropolis

und

Scorpio Industries

§1 Vertragsgegenstand
(a) Scorpio Industries erhält Schürfrechte für die bereits von SI erschlossenen Lagerstätten auf Tangoran. Es besteht keine Exklusivität.
(b) Die Schürfrechte gelten für Gold, Eisen-, Kupfer- und Zinkerz.
© Für die Förderung weiterer Bodenschätze ist ein Zusatzvertrag nötig.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
(b) Der Vertrag hat unbeschränkte Gültigkeit, jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren.
© Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen nach Ablauf der Mindestlaufzeit, durch eine der beiden Parteien gekündigt werden.
(d) Es gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist.

§ 3 Bedingungen
(a) Scorpio Industries bezahlt für die Schürfrechte 7,5% der geförderten Bodenschätze.
(b) Das Seereich Aquatropolis erhält für maximal 50% aller geförderten Bodenschätze ein exklusives Vorkaufsrecht.
© Die Lieferung erfolgt umgehend nach der Förderung.

§ 4 Preisvereinbarungen
(a) Der Preis beläuft sich auf die tatsächliche angefallenen Förderkosten.
(b) Der Preis wird täglich neu berechnet (Tagespreis).

§ 5 Zahlungsbedingungen
(a) Das Seereich Aquatropolis nimmt die Bezahlung sofort vor, spätestens jedoch nach einer Woche.
(b) Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der gelieferten Ware.

§ 6 Lieferbedingungen
(a) Die Ware wird an die vom Käufer genannten Adressen bzw. Orte geliefert.
(b) Die Lieferung ist kostenlos.
© Die Lieferung erfolgt in Teilen und richtet sich nach der Fördermenge.

§ 7 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 8 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 03.11.2009

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
(Verkäufer)


[img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img]
(Käufer)
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Hank ScorpioOptionen
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Beitrag: #3
RE: Verträge
24.09.2010, 20:44, Uhr

Arbeits- und Ausbildungsvertrag
zwischen
Scorpio Industries

und
Name: Skye
Vorname: Ema
Wohnort: Winkelinsel
geb. am: 17.10.1994
gesetzlich vertreten durch: Lana Skye
Abschluss: mind. Doktorgrad

[/hr]
§1 Arbeits- und Ausbildungsdauer

(a) Vertragsbeginn ist der 25.09.2010.

(b) Der Arbeits- und Ausbildungsvertrag hat unbegrenzte Gültigkeit und endet nur auf Wunsch einer der Parteien.

© Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche.


§2 Ausbildungsstätte

Die Ausbildung findet bei Scorpio Industries, Frankenfels, Aquatropolis und seinen Tochterunternehmen statt.


§3 Pflichten der Auszubildenden

(a) Lernpflicht die ihr im Rahmen ihrer Ausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen und die ihr aufgetragenen Nebenleistungen zu erbringen; sofern sie mit der Ausbildung vereinbar sind;

(b) Am (Hoch-)Schulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sie freigestellt wird oder soweit diese angeordnet sind;

© Den Weisungen zu folgen, die ihr im Rahmen der Ausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, erteilt werden;

(d) Die für die Ausbildungsstätte geltende betriebliche Ordnung zu beachten;

(e) Maschinen und sonstiges Inventar der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln;

(f) Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren;


§ 4 Pflichten des Ausbildenden

(a) Dafür zu sorgen, dass der Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind;

(b) Selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen;

© Der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;

(d) Die Auszubildende zum Besuch der (Hoch-)Schule anzuhalten und dafür freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben sind;

(e) Der Auszubildenden Tätigkeiten zur Verrichtungen nur im zivilen Sektor zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen und geistigen Kräften angemessen sind;

(f) Dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird;

(g) Die Auszubildende rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen und Abschlussprüfungen anzumelden, sie für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, die Prüfungsgebühr und etwaige Reisekosten zu zahlen;


§ 5 Vergütung

(a) Die Vergütung beträgt monatlich 1000 MM im 1. Ausbildungs- bzw. Arbeitsjahr.

(b) Die Vergütung beträgt monatlich 2000 MM ab dem 4. Ausbildungs- bzw. Arbeitsjahr.

© Überstunden werden besonders vergütet. Die Vergütung ist spätestens am letzten Ausbildungstag des Monats zu zahlen. Die auf die Urlaubszeit entfallende Vergütung wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt;

(d) Für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, trägt der Ausbildende die notwendigen Kosten;

(e) Werden Berufskleidung oder Körperschutzmittel vorgeschrieben, so werden sie von ihm zur Verfügung gestellt;


§ 6 Sonstige Vereinbarungen

(a) Gemäß der Selbstverpflichtung von Scorpio Industries erhält die Auszubildende kostenlos eine erweiterte, private Kranken- und Gesundheitsversicherung.

(b) Option für eine private, unternehmensgeförderte Altersversorgung.

© Rechtswirksame Nebenabreden, die das Ausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung getroffen werden.

(d) Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und ist von den Vertragschließenden eigenhändig unterschrieben worden:

Der Ausbildende:

[Bild: pic1_1247137630.png]
____________________________________

Die Auszubildende:

[Bild: emaskye.png]
____________________________________

Der gesetzliche Vertreter der Auszubildenden:

[Bild: lanaskye.png]
____________________________________

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Beitrag: #4
RE: Verträge
27.09.2010, 20:02, Uhr

Vertrag

zwischen

Scorpio Industries

und

Duality Inc.

§1 Vertragsgegenstand
(a) Duality Inc. entwickelt in Zusammenarbeit mit Scorpio Industries elektronische Komponenten und Systeme für die im Bau befindliche City im Gouvernement altes Seereich.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt am 28.09.2010 in Kraft.
(b) Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Es gelten die unter §7 erwähnten Zusatzvereinbarungen.

§ 3 Liefertermin
(a) Duality Inc. verpflichtet sich zeitnah nach Aufforderung durch Scorpio Industries die angeforderten Komponenten entsprechend den übermittelten Spezifikationen zu entwickeln.
(b) Scorpio Industries verpflichtet sich der Duality Inc. alle für die Entwicklung nötigen Parameter mitzuteilen und auf deren Wunsch Teile der Produktion zeitnah zu übernehmen.
© Nach Fertigstellung der City verpflichtet sich Scorpio Industries die unter §5 erwähnten Leistungen umgehend zu erbringen.

§ 4 Vertragsstrafen
(a) Liefert Duality Inc. fehlerhafte oder nicht den Spezifikationen entsprechende Komponenten oder Systeme, darf zwei Mal nachgebessert werden.
(b) Werden beim dritten Mal die gewünschten Komponenten oder Systeme nicht geliefert, wird die Beteiligung an dern Mieteinnahmen (§5 (a)) um 2% gemindert.

§ 5 Preisvereinbarungen
(a) Duality Inc. erhält nach Fertigstellung der City 20% der Wohnunterkunftmieteinnahmen.
(b) Duality Inc. werden zwei Gewerberäume sowie eine Suite freier Wahl kostenlos und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(a) Der unter §1 erwähnte Vertragsgegenstand wird nach Lieferung durch Duality Inc. zum Eigentum von Scorpio Industries.

§ 7 Zusatzvereinbarung
(a) Duality Inc. verpflichtet sich die in der City geltenden Gesetze zu befolgen. Bei Missachtung verfällt der Anspruch auf §5 (b).
(b) Sollte Duality Inc. die zur Verfügung gestellten Räume nicht in Anspruch nehmen zu können, erfolgt eine Barauszahlung des aktuellen Gegenwertes der Immobilien.

§ 8 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 9 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 27.09.2010

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
(Scorpio Industries)

[Bild: signll.png]
(Duality Inc.)
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