Seereich Aquatropolis
Es ist: 28.04.2024, 02:00 Uhr


ACBN
AsaiCorp Schlachtschiff aufgetaucht  -  [30 Jahr' - Schönes Haar!] Die Bürger von Aquatropolis gratulieren der Volkstribunin  -  Menschenschwemme vor Frankenfels  -  Die Gouvernementpolizei bittet um ihre Mithilfe!  -  Stürmische See rund um Frankenfels
Loading...

Volkstribunin
Verfasser Nachricht
Jeanne DuchampOptionen
Volkstribunin
Volkstribun

  • Beiträge:  13.336
  • Registriert seit:  Sep 2008

  • Dienstgrad: Konteradmiral
  • Neptunische Streitkräfte: 



  
 


Beitrag: #1
Volkstribunin
03.08.2009, 19:18, Uhr

Sehr geehrter Herr Gouverneur Scorpio,

um den Wiederaufbau des Seereiches zu forcieren und zeitgleich unnötige Ausgaben durch Fehlplanungen und fehlerhafte Dokumente zu verhindern, bitte ich Sie darum, in Ihrem Gouvernement eine Inventur durchzuführen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gebäude und infrastrukturelle Einrichtungen im Gouvernement vorhanden sind bzw. gerade errichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
[img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img]

~ Regentin des Seereiches ~
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren Nach Oben
Jeanne DuchampOptionen
Volkstribunin
Volkstribun

  • Beiträge:  13.336
  • Registriert seit:  Sep 2008

  • Dienstgrad: Konteradmiral
  • Neptunische Streitkräfte: 



  
 


Beitrag: #2
RE: Volkstribunin
07.08.2009, 16:09, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2009, 20:04 von Jeanne Duchamp.)

Sehr geehrter Herr Gouverneur,

mit folgendem Entwurf Ihres Gesetzesentwurfes wäre ich einverstanden

Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten zwischen dem Seereich Aquatropolis und seinem Gouvernement "Altes Seereich"


§1 Gouvernementsverfassung

1.1 Das Gouvernement darf sich eine eigene Verfassung geben.

1.1.1 Diese muss im Einklang mit der Verfassung des Seereiches Aquatropolis stehen.

1.2 Die Gouvernementsverfassung tritt erst mit der Bestätigung der Regentin und des Gouverneurs in Kraft und kann nur diese wieder außer Kraft gesetzt werden.


§2 Gesetze und Verordnungen

2.1 Das Gouvernement, vertreten durch den Gouverneur darf eigene Gesetze und Verordnungen erlassen.

2.1.1 Diese müssen im Einklang mit der Verfassung des Seereiches Aquatropolis stehen.

2.2 Gesetze des Gouvernements können im Widerspruch zu den Gesetzen des Seereiches Aquatropolis stehen, solange sie nicht die nationale Sicherheit oder grundlegende Bürgerrechte betreffen.

2.3 Reichsrecht bricht Gouvernementsrecht.


§3 Gebietsverwaltung

3.1 Die Verwaltung, Gliederung und Nutzung der Gouvernementsgebiete ist Sache des Gouverneurs und darf nicht durch das Seereich Aquatropolis eingeschränkt werden.

3.1.1 Einzig im Kriegsfall dürfen diese temporär außer Kraft gesetzt werden.

3.2 Möchte das Seereich Aquatropolis ein Gebiet staatlich nutzen, muss ein Nutzungsantrag bei der Gouvernementsverwaltung gestellt werden.

3.2.1 Die endgültige Entscheidung darüber leigt beim Gouverneur.

3.2.2 Bei Angelegenheiten die die nationale Sicherheit betreffen, entscheidet die Regentin.


§4 Militär und Polizei

4.1 Das Gouvernement darf kein eigenes Militär unterhalten.

4.2 Das Gouvernement darf eine eigene Polizei unterhalten.

4.2.1 Die Kontrolle über diese liegt bei der Gouvernementsverwaltung.

4.2.2 Einzig im Kriegsfall geht die Kontrolle temporär an den Polizeipräsidenten des Seereiches über.

4.3 Die Aquamarine darf höchstens drei dauerhafte Stützpunkte im Gouvernement unterhalten.

4.4 Die Aquamarine ist bei routinemäßigen Übungen und Manövern verpflichtet, die Gouvernementsverwaltung darüber im Voraus zu informieren.

4.5 Geheimoperationen des Aquamarine müssen nicht gemeldet werden.

4.6 Die Gouvernementsverwaltung darf die Arbeit der Aquamarine nicht blockieren oder behindern.


§5 Finanzen und Steuern

5.1 Das Gouvernement verfügt über ein eigenes Budget.

5.2 Das Gouvernement hat das Recht eigene Steuern und Abgaben zu erheben.


§6 Personen und Unternehmen

6.1 Bürger des Seereiches Aquatropolis die ihren Hauptwohnsitz im Gouvernement haben, müssen sich bei der Gouvernementsverwaltung registrieren.

6.2 Unternehmen des Seereiches Aquatropolis, die im Gouvernement tätig sind oder ihren Sitz haben, müssen sich bei der Gouvernement registrieren.

6.3 Bürger und Unternehmen haben sich an die Gouvernementsgesetze und Verordnungen zu halten.

6.4 Personen ohne aquatropolisische Staatsbürgerschaft kann der Aufenthalt im Gouvernement verweigert werden.

6.4.1 Dies trifft nicht auf Bürger des Seereiches Aquatropolis zu.

6.5 Unternehmen ohne eine aquatropolisische Zulassung kann die Tätigkeit im Gouvernement verweigert werden.

6.5.1 Dies kann auch auf Unternehmen mit aquatropolisischer Zulassung zutreffen, falls Gouvernementsinteressen betroffen sind.

6.6 Bürger und im Gouvernement zugelassene Unternehmen genießen alle Rechte der aquatropolisischen Verfassung.


§7 Rechtsprechung

7.1 Das Gouvernement darf ein eigenes Gericht unterhalten.

7.1.1 Dieses spricht Recht bei Verstößen gegen die Gesetze und Verordnungen des Gouvernements.

7.1.2 Das Gouvernementsgericht unterliegt der Kontrolle der Gouvernementsverwaltung.

7.2 Das Strafmaß hat sich in der Regel am Strafmaß des Seereiches Aquatropolis zu orientieren.

7.4 Das Seereich Aquatropolis kann Prozesse an das Gouvernementsgericht delegieren.

7.5 Das Gouvernement darf eigene Gefängnisse unterhalten.

7.5.1 Gouvernementsgefängnisse unterliegen der Kontolle der Gouvernementsverwaltung.

7.6. Prozesse vor dem Gouvernementsgericht können vor dem Friedensrichter des Seereiches in Berufung gehen.


§8 Gouvernementverwaltung

8.1 Die Gouvernementsverwaltung darf eigene Unternehmen gründen, wenn dies dem Wohle des Gouvernements und dessen Bürgern dient. Diese Unternehmen dürfen dem gesamten Seereich jedoch nicht schaden.

[img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img]

~ Regentin des Seereiches ~
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren Nach Oben
Jeanne DuchampOptionen
Volkstribunin
Volkstribun

  • Beiträge:  13.336
  • Registriert seit:  Sep 2008

  • Dienstgrad: Konteradmiral
  • Neptunische Streitkräfte: 



  
 


Beitrag: #3
RE: Volkstribunin
08.08.2009, 20:47, Uhr

Sehr geehrter Herr Gouverneur,

dann fällt der von mir vorgeschlagene § 2.3 eben heraus.

Meinerseits sind keine weiteren Vorschläge, vielleicht haben Sie ja noch welche.

Cordialement

[img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img]

~ Regentin des Seereiches ~
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren Nach Oben
Jeanne DuchampOptionen
Volkstribunin
Volkstribun

  • Beiträge:  13.336
  • Registriert seit:  Sep 2008

  • Dienstgrad: Konteradmiral
  • Neptunische Streitkräfte: 



  
 


Beitrag: #4
RE: Volkstribunin
08.08.2009, 21:06, Uhr

Handlung
schickt eine unterschriebene Version des Gesetzestextes zurück

Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten zwischen dem Seereich Aquatropolis und seinem Gouvernement "Altes Seereich"


§1 Gouvernementsverfassung

1.1 Das Gouvernement darf sich eine eigene Verfassung geben.

1.1.1 Diese muss im Einklang mit der Verfassung des Seereiches Aquatropolis stehen.

1.2 Die Gouvernementsverfassung tritt erst mit der Bestätigung der Regentin und des Gouverneurs in Kraft und kann nur diese wieder außer Kraft gesetzt werden.


§2 Gesetze und Verordnungen

2.1 Das Gouvernement, vertreten durch den Gouverneur darf eigene Gesetze und Verordnungen erlassen.

2.1.1 Diese müssen im Einklang mit der Verfassung des Seereiches Aquatropolis stehen.

2.2 Gesetze des Gouvernements können im Widerspruch zu den Gesetzen des Seereiches Aquatropolis stehen, solange sie nicht die nationale Sicherheit oder grundlegende Bürgerrechte betreffen.


§3 Gebietsverwaltung

3.1 Die Verwaltung, Gliederung und Nutzung der Gouvernementsgebiete ist Sache des Gouverneurs und darf nicht durch das Seereich Aquatropolis eingeschränkt werden.

3.1.1 Einzig im Kriegsfall dürfen diese temporär außer Kraft gesetzt werden.

3.2 Möchte das Seereich Aquatropolis ein Gebiet staatlich nutzen, muss ein Nutzungsantrag bei der Gouvernementsverwaltung gestellt werden.

3.2.1 Die endgültige Entscheidung darüber leigt beim Gouverneur.

3.2.2 Bei Angelegenheiten die die nationale Sicherheit betreffen, entscheidet die Regentin.


§4 Militär und Polizei

4.1 Das Gouvernement darf kein eigenes Militär unterhalten.

4.2 Das Gouvernement darf eine eigene Polizei unterhalten.

4.2.1 Die Kontrolle über diese liegt bei der Gouvernementsverwaltung.

4.2.2 Einzig im Kriegsfall geht die Kontrolle temporär an den Polizeipräsidenten des Seereiches über.

4.3 Die Aquamarine darf höchstens drei dauerhafte Stützpunkte im Gouvernement unterhalten.

4.4 Die Aquamarine ist bei routinemäßigen Übungen und Manövern verpflichtet, die Gouvernementsverwaltung darüber im Voraus zu informieren.

4.5 Geheimoperationen des Aquamarine müssen nicht gemeldet werden.

4.6 Die Gouvernementsverwaltung darf die Arbeit der Aquamarine nicht blockieren oder behindern.


§5 Finanzen und Steuern

5.1 Das Gouvernement verfügt über ein eigenes Budget.

5.2 Das Gouvernement hat das Recht eigene Steuern und Abgaben zu erheben.


§6 Personen und Unternehmen

6.1 Bürger des Seereiches Aquatropolis die ihren Hauptwohnsitz im Gouvernement haben, müssen sich bei der Gouvernementsverwaltung registrieren.

6.2 Unternehmen des Seereiches Aquatropolis, die im Gouvernement tätig sind oder ihren Sitz haben, müssen sich bei der Gouvernement registrieren.

6.3 Bürger und Unternehmen haben sich an die Gouvernementsgesetze und Verordnungen zu halten.

6.4 Personen ohne aquatropolisische Staatsbürgerschaft kann der Aufenthalt im Gouvernement verweigert werden.

6.4.1 Dies trifft nicht auf Bürger des Seereiches Aquatropolis zu.

6.5 Unternehmen ohne eine aquatropolisische Zulassung kann die Tätigkeit im Gouvernement verweigert werden.

6.5.1 Dies kann auch auf Unternehmen mit aquatropolisischer Zulassung zutreffen, falls Gouvernementsinteressen betroffen sind.

6.6 Bürger und im Gouvernement zugelassene Unternehmen genießen alle Rechte der aquatropolisischen Verfassung.


§7 Rechtsprechung

7.1 Das Gouvernement darf ein eigenes Gericht unterhalten.

7.1.1 Dieses spricht Recht bei Verstößen gegen die Gesetze und Verordnungen des Gouvernements.

7.1.2 Das Gouvernementsgericht unterliegt der Kontrolle der Gouvernementsverwaltung.

7.2 Das Strafmaß hat sich in der Regel am Strafmaß des Seereiches Aquatropolis zu orientieren.

7.4 Das Seereich Aquatropolis kann Prozesse an das Gouvernementsgericht delegieren.

7.5 Das Gouvernement darf eigene Gefängnisse unterhalten.

7.5.1 Gouvernementsgefängnisse unterliegen der Kontolle der Gouvernementsverwaltung.

7.6. Prozesse vor dem Gouvernementsgericht können vor dem Friedensrichter des Seereiches in Berufung gehen.


§8 Gouvernementverwaltung

8.1 Die Gouvernementsverwaltung darf eigene Unternehmen gründen, wenn dies dem Wohle des Gouvernements und dessen Bürgern dient. Diese Unternehmen dürfen dem gesamten Seereich jedoch nicht schaden.


Unterschriften:

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
(Der Gouverneur)


[img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img]
(Die Regentin)

~ Regentin des Seereiches ~
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren Nach Oben



[-]
Gehe zu:

Nach oben | | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation
Seereich Aquatropolis © 2012