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SO/DV/5391-b für Gouvernementspolizei
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    Beitrag: #1
    RE: SO/DV/5391-b für Gouvernementspolizei
    29.07.2009, 17:59, Uhr

    [vas]
    Dienstvorschrift

    Art:Belehrung
    Zuständige Abteilung:Sicherheit und Ordnung
    Beteiligte Abteilungen:Recht und Gesetz
    Betrifft:Gouvernementspolizei
    Dienstvorschriftsnummer:SO/DV/5391-b
    Bei Inhaftnahmen sowie Verhören durch die Gouvernementspolizei, ist der Verdächtige vor Beginn dieser darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeit hat eine Prüfung des Sachverhalts zu beantragen. Die Prüfung ist jedoch erst nach Vollzug möglich.
    Desweiteren ist dem Verdächtigen die höhe der Gebühren für die ergriffene Maßnahme mitzuteilen.
    Sollte eine durch den Verdächtigen beantragte Prüfung des Sachverhalts, welcher zur besagten Maßnahme geführt hat feststellen, dass diese zu unrecht ergriffen wurde, werden die Gebühren zurückerstattet.
    Siegel/Unterschrift:

    [img]./galerie/images/pic156_1248865392.png[/img] [img]./galerie/images/pic156_1248865308.png[/img]
    Datum:29.07.2009


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