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Sperrgebietsverordnung
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Hank ScorpioOptionen
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Beitrag: #1
RE: Sperrgebietsverordnung
28.07.2009, 16:04, Uhr

Sperrgebietsverordnung

§1 Sperrgebiete

(a) Die folgenden Inseln gelten als Sperrgebiet:
Ethna, namenloses Eiland, Jabbha, Atollsümpfe, Glombitsch, Brandenfels, Aquatropolis City.

(b) Jegliche Aktivität ist untersagt.

© Es gilt eine Bannzone von 5 Seemeilen.


§2 Sondergenehmigungen

(a) Zur Explorationszwecken kann eine befristete Sondergenehmigung erteilt werden.

(b) Sondergenehmigungen sind vor Beginn bei der V.A.S. zu beantragen.

© Unbefristete Genehmigungen kann nur der Gouvaneur erteilen.


§3 Aufheben von Sperrgebieten

(a) Aufhebungen von Sperrgebieten sind bei der V.A.S. zu beantragen.

(b) Eine Aufhebung erfordert die Zustimmung des Gouvaneurs.



Aquatropolis, 28.07.2009
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in Kraft getreten:28.07.2009letzte Änderung:01.08.2009Status:gültig
Art der Änderung:- "kleine Insel unten links" entfernt
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