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Medikamentenklageeinreichung gegen den Staat
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Monsieur VoodooOptionen
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    Beitrag: #1
    Medikamentenklageeinreichung gegen den Staat
    06.10.2011, 23:29, Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit reiche ich, Herr Karlchen Voodoo, Bürger, gegen das Seereich Aquatropolis wegen unterlassener Medikamentenprüfung Schadensersatzklage ein.

    Gemäß der Verfassung Abs. 4 sind Experimente an Menschen untersagt. Dies bedeutet, dass das Seereich seine Bürger wissentlich mit ungeprüften Medikamenten versorgt. Ein frei verfügbares Lexikon schreibt:

    Bei der Zulassung neuer Medikamente spielen Menschenversuche in klinischen Studien eine wichtige Rolle. Dort stehen Tests an freiwilligen Menschen mit an letzter Stelle des Zulassungsprozesses, da Erkenntnisse von Tierversuchen nur begrenzt auf Menschen übertragbar sind. Bei Neuzulassungen von Arzneimitteln sind Menschenversuche zulässig und vorgeschrieben, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf.

    Solche letzten Tests sind in Aquatropolis verboten, wodurch es mit Sicherheit zu zahlreichen schweren Nebenwirkungen gekommen sein muss und dies bei vielen Millionen Bürgern, insbesondere aber bei mir, der ich vor und nach meiner Einbürgerung zwei Kopfschmerztabletten der aquatropolitheitischen Marke "Kopfkiller Akut" zu mir nahm und seither ein taubheitsgefühl in der linken Hirnhälfte verspüre.

    Ich erhebe folgenden Klagevorwurf:

    1.) Aquatropolis hat es versäumt, auf die Medikamentenpackungen darauf hinzuweisen, dass aquatropolititanische Medikamente nicht die allgemeinen weltweit verbreiteten Standardtestverfahren durchlaufen haben. Keine einzige Tablette wurde vorher in eienr Pilotstudie durchgetestet, sondern direkt nach den Versuchen an Amöben in die Apotheken gestellt. Dadurch hat Aquatropolis zunächst gegen Abs. 1 der Verfassung verstoßen, das Recht auf Leben. Durch die Medikamententäuschung wird das Recht auf Leben mißachtet, da ein Kranker, der der unangemessenen Behandlung zugeführt wird, eben kein Recht auf sein Leben gültig machen kann.

    2.) Verstößt Verfassungsabsatz 4 gegen Verfassungsabsatz 4. Begründung: Wenn Experimente am Menschen nicht erlaubt sind, werden Medikamente, medizinische Behandlungen, Nahrungsmittel, Kosmetik usw. ohne vorherige Tests am Menschen auf den Markt gebracht. Dadurch passiert es nun, dass die Konsumenten automatisch zu unfreiwilligen Probanten eines Experiments werden, da sich nun an ihnen zeigen wird, ob ein Produkt schaden anrichtet oder nicht. Dass diese Konsumenten dann aber ungefragt an einem Experiment teilnehmen, verstößt gegen Verfassungsabsatz 4, welcher Experimente am Menschen verbietet.

    Ich beantrage daher einen Schadensausgleich von einmal 100 Mio Muschelmark, da ich vor meiner Einbürgerung als Tourist von der Pharmagesetzgebung staatlich getäuscht und meiner Menschenwürde beraubt wurde, was im Grunde nach ein internationaler Skandal ist, da Aquatropolis ausländische Bürger für unfreiwillige Experimente mißbraucht.

    Weitere 100 Mio Muschelmark erklage ich, da ich nach meiner Einbürgerung als Bürger von Aquatropolis, ich vom Staate aus oben beschriebenen Grund nicht mein recht auf Leben zuerkannt bekam, denn stets bestand und besteht die Gefahr, dass ich eines ungeprüften Medikamentes wegen sterben werde.

    Abschließend bietet der Kläger eine außergerichtliche Einigung an. Diese sieht die Zahlung von 50 Mio Muschelmark durch den Beklagten an Herrn Karlchen Voodoo vor. Der Kläger verzichtet hingegen auf einen Prozess und auf eine Anklage vor einem internationalen Gerichtshof wegen Touristenrechtsverletzung sowie auf die innitiierung einer Sammelklage vieler Millionen aquatropolititäterätischen Bürger in höhe von 300.000 Billiarden Muschelmark Gesamtschadensersatz und er verzichtet auf die Publikmachung des größten Medikamentenskandals in der Geschichte der Gegenwart sowie auf die Recherche, welche Personen in Aquatropolis bisher Medikamentenschaden davongetragen haben. Der PErsonenkreis würde auch ausländische Diplomaten und Geschäftsleute betreffen. Allein die Information würde dazu führen, dass die internationale Gemeinschaft diverse Ansprüche gelten machen könnte. Da der Kläger kein Interesse an einer internationalen Katastophe hat, nähme er somit diese, gemessen am Gesamtschaden, geringe Vergleichssumme von insgesamt 200.000.000 Muschelmark an.


    Mit freundlichen grüßen
    Herr Karlchen Voodoo
    Unternehmer
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    Medikamentenklageeinreichung gegen den Staat - von Monsieur Voodoo - 06.10.2011, 23:29

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