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[Anklage] Beisser (§ 26 StG)
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Verfasser | Nachricht |
Beitrag: #10
RE: [Anklage] Beisser (§ 26 StG)
24.10.2009, 22:56, Uhr
Also oberster Richter, werde ich dieses Amt bzw. die Verhandlungen leiten. Wäre ja noch schöner wenn ein einfacher Strafrichter mich zum Schöffen degradieren würde.
Dementsprechend soll der Angeklagte ohne Überprüfung des Gesundheitszustandes durch einen Quacksalber ins Gericht geschleppt werden zur Verhandlung. Holt seinen Terminkalender heraus |
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Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung. |
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