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Gesetzblatt
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Beitrag: #5
RE: Gesetzblatt
03.02.2013, 22:49, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2015, 22:03 von Tywin Lannister.)

[Bild: i2863byfj0u.png]

Wehrpflichtgesetz


§1 Alle Bürgerinnen und Bürger des Kaiserreichs Devon werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Wehrpflichtige erfasst und auf ihre Tauglichkeit zur Verwendung in den Streitkräften hin untersucht.

§2 Wehrpflichtige welche als tauglich für den Militärdienst eingestuft wurden, können bis zum Alter von 30 Jahren zur Ableistung eines einjährigen Grundwehrdienst einberufen werden.

§3 Die Einberufung zum Grundwehrdienst hat möglichst zeitnah zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu erfolgen kann bei einer laufenden Schul- oder Berufsausbildung jedoch bis zu deren Ende zurückgestellt werden. Bei freiwilliger Verpflichtung zu einer mehrjährigen Dienstzeit in den Streitkräften erfolgt keine zusätzliche Einberufung zum Grundwehrdienst.

§4 Bei Untauglichkeit zur Verwendung in den Streitkräften oder auf Antrag des Wehrpflichtgen, kann anstelle des militärischen Grundwehrdienstes ein einjähriger Hilfsdienst bei Feuerwehr, Polizei oder Zivilschutz sowie im sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich auf dafür geeigneten Stellen in staatlichen Einrichtungen abgeleistet werden.

§5 Nach Abschluss des Grundwehrdienstes verbleiben Wehrpflichtige bis zur Vollendung ihres 45. Lebensjahres in der Reserve der Streitkräfte und können nach Bedarf zu Reserveübungen oder Einsätzen mobilisiert werden. Im Verteidigungsfall ist auch die Einberufung Wehrpflichtiger ohne abgeschlossenen Grundwehrdienst möglich.

§6 Jedes Oberhaupt einer im Kaiserreich Devon ansässigen wappenführenden Familie hat das Recht höchstens einen erbberechtigten Nachkommen vollständig vom Militärdienst freistellen zu lassen.

§7 Das unter §6 aufgeführte Recht kann auf Antrag auch von nicht-wappenführenden im Kaiserreich Devon ansässigen Familien in Anspruch genommen werden.

§8 Dieses Gesetz tritt mit Unterschrift des Kaisers und Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft.



seine kaiserliche Majestät,
Tywin I., Kaiser von Devon, King of Cumberland, König von Ramberg, Großherzog von Devon
[Bild: i3300bzuwz3.png]

[Bild: i4769bnwqed.png]
Oberhaupt der Familie Lannister
CEO von LannisCorp
Lord of Casterly
Kaiser von Devon
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